Das Landgericht Bonn hat das Urteil gegen ein Ehepaar aus Bad Godesberg wegen Kinderlärm-Belästigung endgültig aufgehoben.

https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/urteil-kinderlaerm-bonn-100.html

11 Comments

  1. Absolut Hanebüchen, was das Amtsgericht da zuvor veranstaltet hatte. Mit einem Bußgeld bis 250.000 € zu drohen wegen Kinderlärm und Schalterklicken. Bizarr!

    Gut, dass das einkassiert wurde.

  2. Kartoffelcretin on

    Kinder sind Kinder und die machen Kindergeräusche und prinzipiell dann wann sie es wollen.

  3. fridolinkiesew on

    Wie gut, dass ganz am Ende steht, dass die Strafzahlungen bei Lärm i.d.R. ein paar hundert Euro sind. Aber mit dem Maximalbetrag von 250.000 Euro, der vermutlich niemals wegen Kinderlärm verhängt worden wäre, lockt man natürlich mehr Leser an.

    Dass für Kinder andere Maßstäbe gelten, als z.B. für Maschinenlärm, ist richtig. Erst Recht wenn sie so jung sind oder, wie im Beitrag, ein „Schreikind“. Es bleibt zu hoffen, dass sich das Urteil nun nicht ins Gegenteil wendet, indem z.B. Eltern dies zum Anlaß nehmen, ihren Kindern fortan überhaupt gar keine Verhaltensregeln mehr aufzuerlegen. Nach dem Motto: Wenn‘s nicht bestraft werden kann, ist es „erlaubt“.

  4. thereal_smo on

    Mir gefällt hier am besten, das der Kläger jetzt für ein Verfahren, dessen Auslöser sich von selbst erledigt hat, die Rechnung bezahlen darf.

  5. Sinnes-loeschen on

    Meine Eltern haben ein befreundetes Rentnerpaar- ziehen neben eine Kita ein und zetteln dann einen ewigen Rechtsstreit gegen eben diese Einrichtung an.

    Natürlich erfolglos , Kinderlärm wird nicht als solcher gewertet und der Kindergarten bestand ja vor dem Wohnungskauf bereits. Aber Hauptsache erstmal alle vor Gericht zerren, man hat ja sonst nichts zu tun….

  6. TheRealRiebenzahl on

    Mai 2021, 21:50. Wollte eigentlich gerade einschlafen. Aber der Nachbar hat oben so laut das Licht angemacht, dass ich jetzt bestimmt wieder bis morgen früh wach liege. Hab jetzt schon Angst vor dem lauten Schalterklicken, wenn er es wieder ausmacht!

  7. ItsMatoskah on

    Ok Kinderlärm gehört dazu. Wir sind in einer Gesellschaft und wir brauchen Kinder. Die Rentner haben auch ein Rad ab von wegen Schalterlärm.

    Aber dieser Absatz macht mich stutzig:

    “Die Familie hatte Angst vor dem Bußgeld und versuchte, in den folgenden Wochen die vom Richter angeordnete Ruhe einzuhalten. Oft ging das Ehepaar mit den Kindern auf den Spielplatz und erinnerte die beiden Töchter daran, in der Wohnung leise zu sein”

    Wenn man kleine Kinder hat soll man auch auf Spielplätze gehen damit sich die Kinder dort austoben können und das nicht im Haus oder der Wohnung machen. Und das man die Kinder in der Ruhezeit daran erinnert leise zu sein finde ich jetzt auch nicht zuviel verlangt. Das gehört zur Erziehung dazu. Laissez faire kann man halt nur machen wenn es keinen Anderen stört.

  8. Olderhagen on

    “über das Klicken von Lichtschaltern”… Spätestens da hätte einem Juristen mit normalem Menschenverstand klar sein müssen, dass der Kläger nicht mehr alle Nadeln anne Tanne hat.

  9. Gegen endloses Glockengeleute gehört mal vor Gericht gegangen, nicht wegen Kindern.

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