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16 Comments
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>Bei verhaltensbedingten Kündigungen behaupten sie dann etwa, der Vorwurf wäre nicht erwiesen. Dies ist aber kein Grund, aus dem der Betriebsrat der Kündigung widersprechen darf. Auf solche Fehler setzt die Arbeitgeberseite natürlich.
Wieso? Der “Fehler” bringt dem Arbeitgeber nichts.
>Ich hatte mal einen Fall, da hat der Arbeitnehmer stur seine Arbeit verrichtet, nicht krankgemacht, sich nichts zuschulden kommen lassen – dann ist es sehr schwierig, ihn rauszubekommen. Irgendwann hat der Arbeitgeber ihn dann in den Keller neben den Abstellraum gesetzt. Aber der Beschäftigte hat sich sehr lange nicht abwimmeln lassen. Dann dauert es.
Was für ein Monster! Macht der einfach seine Arbeit, ohne Rücksicht auf den Arbeitgeber.
Arbeitgeber zum selben Zeitpunkt: Warum hat niemand mehr Lust, unsere Drecksarbeit für einen Hungerlohn zu erledigen?
Wow, was für ein Ekel der Typ. Passend dazu:
> Ein Mann kommt in eine Bar und brüllt: “Alle Rechtsanwälte sind Arschlöcher!”
>Sagt ein anderer zu ihm: “Beleidigen Sie mich nicht!”
>”Sind Sie Rechtsanwalt?”
>”Nein, ein Arschloch …”
Aus dem Typen wird kein Humanist mehr
Was für ein Müll von juristischer Meinung.
>Birkhahn: Dann bemängelt der Arbeitgeber, dass die Arbeit nicht sorgfältig genug gemacht wird. Das Bundesarbeitsgericht formuliert dazu sinngemäß: »Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, so gut zu arbeiten, wie er kann.«
Darin ist eine Verlinkung auf [dieses Urteil](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-498-21/) aus dem das Zitat sinngemäß nicht hervorgeht. Dort gibt es (Absatz 38) diese Stelle:
>Maßgeblich ist deshalb, ob der Kläger durch das Freiwerden von der Arbeitspflicht bei der Beklagten im Streitzeitraum in zeitlich höherem Umfang in seinem eigenen Gewerbebetrieb tätig werden konnte und tatsächlich tätig war und dadurch höhere Einkünfte erzielte, als er sie erzielt hätte, wenn er im Streitzeitraum bei der Beklagten gearbeitet hätte. Dazu wird der Kläger sich im fortgesetzten Berufungsverfahren erklären müssen. Hat er im Vergleich zu den entsprechenden Zeiten tatsächlicher Beschäftigung im Streitzeitraum durch das Freiwerden seiner Arbeitskraft höhere Einkünfte und dadurch einen höheren Gewinn aus seiner gewerblichen Tätigkeit erzielt, muss er sich die Differenz nach § 11 Nr. 1 KSchG anrechnen lassen.
Grob dreht sich ein Teil des Urteils darum, ob der Kläger (AN) leistungswillig war und dafür eine Entschädigung erhalten sollte. Er hatte aber ein eigenes Gewerbe. Es geht also nicht um eine “Verpflichtung, so gut zu arbeiten, wie man kann” im allgemeine Sinne, wie es der Birkhahn erscheinen lässt, sondern basically einen Widerstreit zwischen Nebentätigkeit und Leistungsmängeln in der Hauptbeschäftigung. Also ohne Belang für das, was Birkhahn als nächstes erzählt:
>Tut er das nicht, ermahne ich ihn – und mahne ihn dann ab.
Das ist nicht legitim und die Abmahnung ist nicht das richtige Mittel. Als es dann später um Abfindungen geht und AN würden ihre eigene Kündigung für eine Abfindung provozieren, gibt es diese wunderbare Aussage:
>Birkhahn: (…) Ich beobachte häufiger, dass im laufenden Arbeitsverhältnis gegen den Arbeitgeber eine Klage erhoben wird, wegen einer Weisung, wegen einer Abmahnung. Vollkommen willkürlich und belanglos. Und nur, weil die Leute einmal vor dem Arbeitsgericht ihr Glück versuchen wollen.
Redet lang und breit über willkürliche Gängelung von AN, damit man die kündigen kann. Aber wenn ein AN sich rechtlich gegen rechtswidrige Weisungen oder Abmahnungen wehrt, ist das vollkommen willkürlich und belanglos.
Ganz großes Kino.
Der Herr hilft Leuten, Mobbing am Arbeitsplatz legal zu gestalten. Er ist nicht Arbeitsrechtler im engeren Sinne.
Das ist auch schon in der zweiten Antwort erklärt:
>Irgendwann schaukelt sich das so hoch, dass ich als Arbeitgeber in die Situation komme, kündigen zu können, weil der Beschäftigte gar nicht mehr bleiben möchte.
Das hat keinen Sinnzusammenhang. Der AN möchte nicht mehr bleiben, deswegen wird er sich nicht mehr wehren, wenn man ihn widerrechtlich feuert. Man kann ich deswegen aber nicht rechtmäßig kündigen. Mit so einem Einstieg in das Interview und einem Interviewer, der Jura studiert hat, hätte einfach nicht so weiterlaufen dürfen. Das liest sich, als hätten beide 4 Bier zu viel getrunken und über juristische Lustigkeiten unterhalten. Fachmännisch wirkt der RA nicht, und die nicht vorhandene Abweichung von den vorbereiteten Fragen lässt auch nicht auf journalistisches Geschick schließen.
Mir ist gerade ein bisschen die Kotze hochgekommen
Jaja wer kennt es nicht: Sauber seine Arbeit verrichten, immer alles einwandfrei gemacht und zack! der Chef setzt mich völlig ohne Grund vor die Tür.
Geil mit Schaum vor dem Mund gegen alle Anwälte, Arbeitgeber etc. hetzen und dabei noch Zustimmung bekommen auf reddit.
Niemand liest mehr irgendwas:
“Und das liegt nicht daran, dass ich mit den Jahren skrupelloser geworden wäre, sondern daran, dass ich in mehr Verfahren involviert war – und häufiger beide Seiten gehört habe. Man merkt dann: Es gibt selten Schwarz oder Weiß. Wie so oft im Leben. Selten beraubt man jemanden durch eine Kündigung seiner Existenzgrundlage.”
Der AG sollte leichter kündigen können. Was wir im Unternehmen für veränderungsunwillige Idioten mit durchfüttern müssen, ist echt nicht mehr normal.Â
Was für ein Widerling. Man wünscht ihm nur das Beste.
Und dann überhaupt Fachkräftemangel quengeln…
Gerade denn Artikel durch gelesen. Wenn ich diesem Menschen die Hand geben müsste hätte ich anschließend das dringente Bedürfniss mir die Hände zu waschen.
[Artikel ohne Paywall](https://archive.ph/UzC8z)
Was ist der Anwalt bitte für ein scheiß Hustensohn alter… 🙄🤬
Mutig. Vor paar Tagen wurde ein Krankenkassen CEO wegen seinen Geschäftstätigkeiten auf offener Straße erschossen und der macht von sich reden weil er beruflich Leute rausekelt. Mit Klarnamen natürlich. Mutig der Mann.
Wenn man mit solchen Mitteln einen Mitarbeiter loswird, ist das auch ein Signal an alle anderen Arbeitnehmer des Unternehmens. Wenn man, wie er es gerne hätte, amerikanische Verhältnisse hat,wo es keinen Kündigungsschutz aber dafür Abfindungen gibt, wäre die Arbeitskultur auch einen völlig andere. Arbeitnehmer hätten dann auch viel weniger Skrupel bei Stellenwechsel, Gehaltsforderungen und co, wie in den USA halt.
> SPIEGEL: Haben Sie kein schlechtes Gewissen, dass Sie dann eventuell auch mal Kranke oder Schwerbehinderte auf die Straße setzen?
> Birkhahn: Heute denke ich als Anwalt über solche Fragen nicht mehr so nach. Und das liegt nicht daran, dass ich mit den Jahren skrupelloser geworden wäre, sondern daran, dass ich innerlich einfach komplett leer bin. Deswegen habe ich kein Problem damit, die Allmachtsphantasien von kleinen und mittelständischen Tyrannen zu unterstützen, oder unliebsame Angestellte wie schwangere Frauen oder Gewerkschaftsmitglieder herauszuekeln. Klar, mein Lebenswandel hat auch Nachteile – automatische Türen öffnen sich für mich nicht, alles schmeckt nach Staub und Asche, und Glas beschlägt durch meinen Atem nicht. Aber es hat auch Vorteile. Ich fürchte mich beispielsweise nicht mehr vor dem Tod, denn was soll sich für mich schon groß ändern?
Ehrliche Worte.