Urteil: DDR-Mietverträge wegen Eigenbedarfs kündbar | MDR.DE

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/ddr-mietvertrag-eigenbedarf-kuendigung-urteil-100.html

5 Comments

  1. Der-Schnelle-Ben on

    > Im konkreten Fall ging es um die Klage eines Vermieters, der eine Wohnung im ehemaligen Ost-Berlin wegen Eigenbedarfs räumen lassen wollte. Die Mieter hatten noch vor der Wiedervereinigung einen Vertrag mit dem Volkseigenen Betrieb Kommunale Wohnungsverwaltung Prenzlauer Berg abgeschlossen.

    >Vor einigen Jahren kaufte der Kläger die Wohnung und zog nun vor Gericht, um die Räumung der Wohnung zu erzwingen. Die Mieter beriefen sich auf den 1990 geschlossenen Mietvertrag, der in Anlehnung an das damals geltende DDR-Gesetz vorsah, dass das Mietverhältnis nur durch Vereinbarung der Vertragspartner, Kündigung des Mieters oder durch gerichtliche Aufhebung beendet werden kann.

    >Das Landgericht Berlin hatte die Klage in der Vorinstanz abgewiesen. Es hielt die ursprüngliche vertragliche DDR-Regelung weiterhin für wirksam.

    >Der Karlsruher Senat folgte dieser Einschätzung nicht. Die Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung bestimmen sich demnach allein nach den Vorschriften des BGB. Das habe der Gesetzgeber so in einer Übergangsvorschrift vollständig und abschließend geregelt.

  2. Wise_Television_8173 on

    Passt, jetzt ist dann ein weiterer Rentner von der Armut bedroht und muss aus seiner Stadt wegziehen und ein Trust-Fund-Expat darf in der 2.000€ möblierten Wohnung auf die Drogen-Wochenenden wartend remote arbeiten.

  3. MukThatMuk on

    Ich bin überrascht, dass das noch beim BGH gelandet ist, das kann doch schwerlich der erste derartige Fall sein? Bezieht man sich da nicht normal kurz und schmerzhaft auf Präzedenzfälle?

  4. BecauseWeCan on

    Bald brauchen wir hier einen eigenen Flair für Newsartikel, die beinhalten dass der BHG ein seltsames Mietrechts-Urteil des LG Berlin II aufgehoben hat.

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