Vermieter stellt Heizung zwischen 8-17uhr, und 23-6uhr aus. Ist das legal ?

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    Von zyenex

    8 Comments

    1. Wie im Titel beschrieben, der Vermieter meiner Freundin lässt sie nur ein paar Stunden am Tag heizen. Dies hat schon dazu geführt das im mehreren räumen ihrer Wohnung sich Schimmel gebildet hat, da die Innentemperatur nicht ausreicht.
      Selbst am Wochenende, wie Heute, muss sie mit 15-16 Grad Innentemperatur rechnen, bis abends wieder alles an geht.

    2. DysphoriaGML on

      I personally don’t think so but I don’t know for sure. but in any case an Asloca membership is a good investment.

    3. Am effektivsten ist immer mit Mietreduktion zu drohen, oder, falls irgend möglich, selbst die Heizung so zu konfigurieren wie man will. Bei den meisten halbwegs modernen Heizungen kann man Tagesprogramme und Nachtabsenkung einstellen. Macht aber im altbau null Sinn, und im Neubau auch nur wenn man nicht übertreibt.

    4. PetitArvine on

      Das ist nicht legal und Deine Freundin kann Mietzinsreduktion dafür verlangen, sofern sie belegen kann, wie lange dieser Zustand schon anhält und wann Sie beim Vermieter reklamiert hat. Es gibr gesetzlich vorgeschriebene Mindesttemperaturen, die sich jedoch nach Raum unterscheiden. Soweit ich weiss, darf das Schlafzimmer über Nacht auch etwas Kühler werden, aber 16 C sind definitiv zu tief. Gemessen wird 1 m über Boden.

    5. Living_Substance_487 on

      Wann heizen?
      Zwischen Mitte September bis Mitte Mai ist Heizperiode, also sobald die Aussentemperatur unter 14 Grad fällt. Ausserhalb dieser Periode muss geheitzt werden, wenn die Tagesaussentemperatur unter 18 Grad fällt und für mindestens 2-3 Tage voraussichtlich so bleibt oder unter 16 Grad fällt dann sofort.

      Innentemperatur:
      Von 7-23 Uhr gelten 20-21 Grad Innentemperatur als minimum für ALLE Wohnräume (inkl. Küche und Bad).
      Zwischen 23 und 7 Uhr darf die Temperatur auf bis minimum 15 Grad Innentemperatur gesenkt werden (die Heizung ganz abschalten ist energietechnisch FALSCH).

      Fazit:
      Fällt die Temperatur während der Heizperiode oder den genannten Ausnahmefällen (abnormal tiefe Temperaturen ausserhalb der Heizperiode) unter die für die jeweilige Tageszeit vorgesehene Temperatur, kann eine Mietzinsreduktion geltend gemacht werden. Diese beträgt 5 Prozent für die Tage ohne Heizung bis 100 Prozent für eine wegen Kälte unbewohnbare Wohnung.

      Zu deinem Post:
      Die Heizung AUSzumachen ist energieverschwendung und macht keinen Sinn.
      Fällt die Temperatur zwischen 7 und 23 Uhr wiederholt oder beabsichtigt unter 20 Grad bist du mit einer Mietzinsreduktion im Recht und kannst dahingehend weitere Schritte einleiten (ich bin leider kein Anwalt und kann dir da nicht weiterhelfen). Für dich trifft das vor Allem in der angegebenen Zeitspanne von 8 bis 17 Uhr zu, dein Vermieter MUSS NICHT heizen, sofern die Innentemperatur in allen Wohnräumen deiner Wohnung (inkl. Küche und Bad) nie unter 20 Grad fällt, was hier merklich gegeben ist. Am besten ist du führst Protokoll, machst Fotos vom Thermostat (meistens ist der Zeitstempel ja im Foto hinterlegt) und vom Kommunikationsverkehr (hier aufpassen, dass diese nicht öffentlich gemacht wird wegen Datenschutz, trotzdem Emails oder Nachrichten behalten. Telefonate oder Gespräche dürfen NICHT aufgezeichnet werden, auch nicht für den privaten Gebrauch).
      Zwischen 23 und 6 Uhr, darf der Vermieter die Temperatur auf bis zu 15 Grad senken, was in deinem Foto noch nicht gegeben ist. Falls das Foto in dieser Zeitspanne entstand, kannst du rechtlich nichts machen, ausser mit deinem Vermieter reden.

      Ich hoffe ich konnte dir helfen.

    6. Was ist der Sinn aus Sicht des Vermieters dahinter bitte? Heizkosten werden doch eh vom Mieter getragen…

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