Der japanische Komiker Matsumoto Hitoshi zieht Verleumdungsklage gegen Verleger zurück Der beliebte japanische Komiker Matsumoto Hitoshi hat eine Verleumdungsklage gegen einen Verleger und einen seiner Zeitschriftenredakteure wegen eines Artikels eingestellt, in dem ihm vorgeworfen wird, zwei Frauen sexuell missbraucht zu haben. Matsumoto unternahm diesen Schritt am Freitag, nachdem beide Seiten eine Einigung erzielt hatten. Er verklagte den Herausgeber Bungeishunju und den Herausgeber des Wochenmagazins Shukan Bunshun, nachdem dieses im Dezember 2023 Berichte über die beiden Frauen veröffentlicht hatte. In dem Artikel hieß es, sie seien 2015 von Matsumoto in einem Hotel in Tokio sexuell angegriffen worden. Matsumoto bestritt die Vorwürfe und erstattete Anzeige Schadensersatz im Wert von 550 Millionen Yen oder etwa 3,6 Millionen Dollar. Anwälte beider Seiten sagten, dass ihre Vereinbarung keine Zahlung von Geld vorsehe. Matsumoto veröffentlichte auf der Homepage einer Talentagentur, der er angehört, einen Kommentar, in dem er sagte, er habe bestätigt, dass es keine direkten materiellen Beweise für erzwungene sexuelle Handlungen gebe. Außerdem habe er beschlossen, die Klage zurückzuziehen, weil er vermeiden wolle, vielen Menschen eine Belastung und Ärger zu bereiten. Der Kommentar fügte hinzu, dass Matsumoto an Treffen mit Frauen teilnahm und dass er sich entschuldige, wenn sich Menschen unwohl oder verletzt fühlten. Das Magazin veröffentlichte außerdem eine Erklärung, in der es hieß, dass Matsumoto sich von Seiten des Klägers bei denen entschuldigen wolle, die unter psychischen Schmerzen gelitten hätten. In der Erklärung hieß es, das Magazin habe beschlossen, der Rücknahme der Klage durch Matsumoto zuzustimmen, nachdem es die Angelegenheit mit den beiden Frauen besprochen hatte. Im Januar sagte Matsumoto, er werde seine Showbusiness-Aktivitäten einstellen, um sich auf die Klage vorzubereiten. Seine Talentagentur Yoshimoto Kogyo sagt, sie werde seine zukünftigen Aktivitäten bekannt geben, nachdem sie das Thema mit verbundenen Parteien besprochen habe.

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