In der Stadt Osaka im Westen Japans wurde gegen einen Mann Anklage erhoben, bei dem festgestellt wurde, dass er unter Alkoholeinfluss Rad fährt. Damit ist er der erste Mann, der in der Präfektur Osaka aufgrund der neu verschärften Verkehrsregeln bestraft wurde. Die Polizei teilte mit, dass sie den Radfahrer in seinen Fünfzigern am frühen Freitagmorgen angeklagt habe, nachdem in seinem Atem Alkohol festgestellt wurde, der über dem zulässigen Grenzwert lag. Die Präfekturpolizei verschärft die Kontrollen von Radfahrern, da sich in der Präfektur in diesem Jahr bis Ende September 24 tödliche Unfälle mit Radfahrern ereigneten – die höchste Zahl im Land. Die Verkehrsregeln für Fahrräder wurden im ganzen Land verschärft, da am Freitag ein überarbeitetes Straßenverkehrsgesetz in Kraft trat. Nach dem überarbeiteten Gesetz drohen unter Alkoholeinfluss stehende Radfahrer mit höheren Strafen. Bisher wurden Radfahrer nicht bestraft, es sei denn, sie waren so stark beeinträchtigt, dass sie nicht mehr in der Lage waren, ordnungsgemäß zu fahren. Mit dem überarbeiteten Gesetz wurde ein Grenzwert von 0,15 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft festgelegt. Wer diese Grenze überschreitet, muss mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe von bis zu 500.000 Yen oder etwa 3.300 Dollar rechnen. Auch das sogenannte „abgelenkte Radfahren“ wird mit Strafen geahndet. Wer durch die Nutzung eines Mobilgeräts beim Radfahren einen Unfall oder eine Gefahr verursacht, dem drohen bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von bis zu 300.000 Yen. Radfahrer, die beim Radfahren in mobile Geräte sprechen oder diese anstarren, müssen mit einer Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Yen rechnen, auch wenn sie keine Gefahr darstellen.
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