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13 Comments
>Bei den Privaten hat es in den vergangenen Jahren einen regelrechten Boom gegeben. Weshalb ist es für Gewerbebauten so viel schwieriger?
>Beim Einfamilienhaus sind der Gebäudeeigentümer und der Stromabnehmer in der Regel die gleiche Person. Im Gewerbe gehört die Liegenschaft oft einem Immobilienfonds, und das produzierende Unternehmen ist in dem Gebäude nur ein Mieter. Um eine Solaranlage aufs Dach zu bekommen, brauchen wir aber den Eigentümer, nur der kann den Vertrag schließen. Wir müssen also drei Parteien zusammenbringen, das macht es schon mal schwieriger. Aber auch die Planung der Anlagen ist sehr herausfordernd. […]
>Die Anlagen sind riesengroß und oft auf einer anderen Spannungsebene angeschlossen. Da braucht man Trafostationen, es gibt langwierige Prozesse mit den Verteilnetzbetreibern.
>Die Bundesregierung hatte angekündigt, dass die Genehmigungszeiten für Wind- und Solaranlagen kürzer werden. Merken Sie das schon?
>Offen gestanden nein. Wir haben in Deutschland eine komplexe Ausgangslage mit 850 Verteilnetzbetreibern. Im Grunde legt jeder von denen die Anwendungsregeln individuell aus. Das macht es schwierig für uns, das Verfahren zu standardisieren. Die Bearbeitungszeiten sind lang, es gibt Fälle, in denen wir Monate warten. Wir sehen aber, dass unser Segment im Fokus der Politik ist. Wir haben mit dem Solarpaket 1 Vorstöße gesehen, die in die richtige Richtung zeigen. Aber da ist noch sehr viel Luft nach oben.
Vielleicht verstehen sich Solarzellen und Lagerhallen einfach nicht ?!
Wie sollen wir denn sonst das ganze Offenland zubauen, wenn nicht mit Freiflächefotovoltaik?
Das selbe Problem mit den Dächern der Stadt.
Es lohnt sich für den Vermieter einfach nicht, da er den Strom nicht einfach an seine Mieter verkaufen kann. Entweder er schenkt denen den Strom – bei den Anschaffungskosten nicht realistisch, oder er verkauft ihn ins Stromnetz – jedoch sind bei den Mengen keine relevanten Erträge zu erwirtschaften.
Was besonders blöd ist, weil doch gerade in der Stadt Solar eine große Infrastrukturentlastung wäre.
Bis 2021 haben bei rein vermögensverwaltenden Gesellschaften Einnahmen aus einer Photovoltaikanlage für eine erhebliche Erhöhung der Gewerbesteuerbelastung geführt (Erweiterte Grundstückskürzung wurde versagt § 9 Nr. 1 GewStG aF) . Entweder man hat seine eigene Gesellschaft nur für Photovoltaikanlagen auf eigenverwaltenten Gebäuden gegründet oder eben nichts gemacht. Kein Wunder also dass bis dorthin nichts gebaut wurde.
Mit dem Angriff der Union auf die Grünen wird das alles in Ordnung kommen /s
Eigentlich ganz einfach, die Investition in PV haben recht hohe Amortisationszeiten (leider die dominante Betrachtungsweise in vielen Unternehmen für Investitionen in deren Infrastruktur). 6-14 Jahre hab ich bisher gesehen, je nach Strompreis der angesetzt wird, sogar wenn der Strom selbst 100% verbraucht wird.
Wenn nun aber die Lagerhallen nicht den ganzen Strom verbrauchen, weil Warenhäuser oft nicht so energieintensiv sind, dann müssen sie den Strom einspeisen und das macht die Betrachtung noch viel schlechter.
Denn wenn wir annehmen, dass 16 Cent / kWh (um einfach zu rechnen) eingespart werden, wenn der Strom der PV selbst genutzt wird, dann erlöst der Betreiber nur 8 Cent pro kWh durch die Einspeisevergütung.
Für den Zeitraum der Einspeisung verdoppelt sich quasi die Amortisationszeit, da die PV Anlage ihren Beitrag zur Einspeisung nur halb leisten kann.
Wenn nun also 50% der Zeit eingespeist wird, statt 0%, werden aus 8 Jahren Amortisationszeit schnell 12.
Wenn Unternehmen nun aber den Kapitalwert anschauen (vereinfacht ausgedrückt die Nettoerlöse über die Lebenszeit), dann würde bei fast allen PV Anlagen über die Lebenszeit von 25 Jahren (übliche Garantiezeit der Panele) ein lohnenswertes Geschäft rausspringen.
Bloss sitzt der CEO/Geschäftsführer der das zu entscheiden hat halt sehr wahrscheinlich nicht mal die 8 Jahre Amortisationszeit im Amt und kann halt erstmal nur Kosten statt Einsparung für sich beanspruchen.
Da die Denke in deutschen Unternehmen unfassbar dominant ist, ist jetzt auch der Gesetzesgeber eingeschritten und prügelt die Unternehmen zu einer langfristigeren ökonomischen Betrachtung, durch die Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes.
Wieder mal ein Beispiel, wo man (mehr oder weniger bewusst) eine komplizierte Rechtslage mit viel Bürokratie geschaffen hat und deswegen Potential liegen lässt.
Natürlich will sich im Moment niemand darum kümmern, wenn er sowieso nicht weiss, wieviele Mitarbeiter er nächstes Jahr beschäftigen und bezahlen kann.
Andererseits könnte der Eigentümer durchaus ein Interesse an PV auf dem Fußballfelder-großen Flachdach haben, immerhin erwirtschaftet seine Stahlbeton-Halle dann auch Geld, sollte der Mieter pleite gehen. Sollte die rechtliche Lage und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen passen, sollte das auch einem gewerblichen Mieter helfen können, seine Energiekosten zu senken (wenn er den solarstrom vom eigenen Dach billiger bekommt, als aus dem Netz).
Aktuell sind solche Konstrukte höllisch kompliziert, risikobehaftet und unattraktiv. Das liegt aber nicht an der Technik (da ist eigentlich alles erfunden und am Markt verfügbar, was man braucht, oft gar nicht mal wirklich teuer, wenn man mal industrielle Größenordnungen sieht). Es liegt an Netzbetreibern, die eigentlich Behörden sind, Politikern, die schon immer das Gaskraftwerk im Nachbar-Landkreis besucht haben und regularien aus dem letzten Jahrhundert.
Leider unwahrscheinlich, dass hier von der aktuellen Regierung noch irgendwas verbessert werden kann und eine potentielle zukünftige Regierung will ja offensichtlich wieder in die Kernkraft einsteigen.
“Uns” geht’s also vermutlich noch viel zu gut, wenn man solche Probleme nicht angeht.
Genau wie bei Parkplätzen / Supermärkten. Überdacht die alle mit PV. Mehr Strom für den Supermarkt und deren Klima, Strom für die Kunden und deren E-Autos, mehr Strom fürs Netz, im Sommer glüht das Auto nicht und im Winter kann man ohne nass zu werden einladen.
[Tesla hat das in Berlin auf deren Fabrik Parkplatz jetzt zum Teil gemacht und es schaut echt gut aus](https://x.com/w1991e/status/1843345511648305246?s=46)
Zu dem ganzen Bürokratie Zinnober kommt auch noch: Bestandshallen haben schlicht nicht die erforderlichen Dachlasten. Würde wie als Firma gerne machen und wären 100% Selbstverbraucher. Statiker sagt nein neue Dächer in Summe waren eine hohe 7 stellige Ausgabe. Wird nicht passieren.
Tja, selbstverschuldetes Unvermögen.
Zumindest bei Kommunalen Gebäuden gilt ab 2027 auch im Bestand eine nachrüstpflicht (gestaffelt nach QM) aus dem EU-Gesetz EED. Da wirds nochmal deutlich anziehen.
Für gewerbliche Hallen dann ebenfalls sobald saniert wird.