Auch der Bewohner von Ganja erhält eine Entschädigung

Am 10. Oktober verkündete der Europäische Gerichtshof drei Entscheidungen und Urteile in Bezug auf Aserbaidschan.

Der Gerichtsfall „Aygul Jafarova und andere gegen Aserbaidschan“ steht im Zusammenhang mit der Beschwerde einer Gruppe sozialer Aktivisten.

In diesem Gerichtsverfahren ging es um den Vorwurf der Verletzung des Rechts auf Versammlungsfreiheit und auf einen wirksamen Rechtsbehelf. Die Regierung erkannte die Verstöße in einer einseitigen Erklärung während der Kommunikation an und verpflichtete sich, den Antragstellern Schadensersatz zu zahlen. Nach der Gerichtsentscheidung sollten jeder der Klägerinnen – Aygul Jafarova, Gulnara Mehdiyeva, Vafa Naghi und Seymur Nazarova – 1575 Euro gezahlt werden.

Auch die Beschwerde von Eldar Hasanov, dem ehemaligen Chefankläger und Botschafter Aserbaidschans, gegen Aserbaidschan wurde berücksichtigt. Der Beschwerdeführer wurde von den Anwälten Emin Abbasov und Emin Aslanov sowie dem Anwalt Javad Javadov vertreten.

Eldar Hasanov, der derzeit eine Haftstrafe verbüßt, wurde wegen der in der aserbaidschanischen Botschaft in Serbien begangenen Verbrechen des Machtmissbrauchs, der Verwendung staatlicher Gelder für andere Zwecke als der beabsichtigten Zwecke, der Geldwäsche, der Unterschlagung und der Urkundenfälschung festgenommen. In der Beschwerde geht es um seine Untersuchungshaft. Die Beschwerde des Beschwerdeführers stützte sich auf die Artikel 3 (Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung), 5 (rechtswidriger Eingriff in das Recht auf Freiheit und Sicherheit) und 18 (Beschränkung von Beschränkungen) der Konvention. Der Beschwerdeführer machte geltend, dass für seine Inhaftierung und Untersuchungshaft keine angemessenen Gründe vorlägen und dass ihm während der Haft nicht die erforderliche medizinische Versorgung gewährt worden sei. Auf der Grundlage von Artikel 34 der Konvention rügte der Beschwerdeführer außerdem, dass die aserbaidschanische Regierung sein Recht auf individuelle Berufung verletzt habe, indem sie der Entscheidung des Gerichtshofs, einstweilige Maßnahmen gemäß Regel 39 zu ergreifen, nicht nachgekommen sei.

In diesem Fall entschied das Gericht, dass Artikel 3 (zwischen dem 13. August 2020 und dem 2. Juli 2021) und Artikel 5 (Recht auf Freiheit und Sicherheit) der Konvention in Bezug auf den Beschwerdeführer verletzt wurden. Der Entscheidung zufolge muss die Regierung dem Kläger 9.234 Euro Schadensersatz und Kosten zahlen.

Im Fall „Aynur Bagirova gegen Aserbaidschan“ ist die Beschwerdeführerin, die 48-jährige Aynur Bagirova, eine Einwohnerin von Ganja. Sein Bruder wurde im Juli 2018 getötet. Damals wurde sein Bruder gesucht und bei einem Einsatz der Strafverfolgungsbehörden getötet.

Der Beschwerdeführer behauptete, sein Bruder sei vorsätzlich getötet worden und die örtlichen Behörden hätten keine wirksame Untersuchung des Todes durchgeführt.

Der Anwalt des Antragstellers ist Javad Javadov.

Das Gericht erkannte die mutmaßlichen Verstöße in diesem Fall an und stellte fest, dass Artikel 2 (Recht auf Leben) der Konvention (sowohl verfahrenstechnisch als auch materiell) verletzt wurde. Der Staat muss dem Antragsteller eine moralische und finanzielle Entschädigung in Höhe von 32.000 Euro zahlen.

https://storage.googleapis.com/qurium/www.meydan.tv/az-article-hokumet-ictimai-feallara-ve-kecmis-bas-prokurora-tezminat-odeyecek.html

Hökumət ictimai fəallara və keçmiş baş prokurora təzminat ödəyəcək
byu/AndreyBoba inazerbaijan



Von AndreyBoba

Leave A Reply