SPD, Grüne, FDP, CDU und CSU: Breite Unterstützung für Entwurf zu Bundesverfassungsgericht

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/spd-gruene-fdp-cdu-und-csu-breite-unterstuetzung-fuer-entwurf-zu-bundesverfassungsgericht-a-9bb1f7ff-5635-40e0-9e26-a050cdff04b6

13 Comments

  1. SingleFunction9681 on

    >Die AfD stellte sich gegen das Vorhaben. Ihr Abgeordneter Fabian Jacobi zweifelte die Notwendigkeit an, die bewährten Regeln, die Struktur und Arbeitsweise des Karlsruher Gerichts betreffen, im Grundgesetz zu verankern. Er sagte, es seien **derzeit** »keine Bestrebungen, diese zu ändern«, erkennbar.

    … “derzeit” ?!?!?!

  2. Karl_Squell on

    >Das Gleiche gilt für die Geschäftsordnungsautonomie, also den Grundsatz, dass das Bundesverfassungsgericht seine inneren Angelegenheiten selbst regeln darf. Dazu gehört auch, welche Fälle zuerst bearbeitet werden.

    Klingt trivial, in Polen war das aber wohl ein sehr einfaches Mittel um das Verfassungsgericht lahmzulegen:

    * Anträge müssen in der Reihenfolge bearbeitet werden, in der sie reinkamen
    * Alle Beschlüsse müssen ausführlich begründet werden

    Damit kann auch auf **offensichtlich** verfassungswidrige Gesetze erst nach sehr langer Zeit reagiert werden.

  3. Sehr gut. Ist wohl die wichtigste Gesetzesänderung seit langer Zeit.

  4. So sieht’s übrigens aus, wenn politisch Arbeit konstruktiv, pragmatisch und vor allem auch mal zusammen gestaltet wird. Chapeau an alle Demokraten!

  5. Tequila1990 on

    Worüber offenbar niemand nachgedacht hat, ist, dass auch der Status Quo nicht zufriedenstellend ist. Die Verfahrensdauern sind viel zu lang und sollten verkürzt werden. Dass in der offiziellen Statistik über 80 Prozent der Verfahren kürzer als 1 Jahr anhängig sind, liegt nur daran, dass die meisten Verfassungsbeschwerden ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen werden. Das ist nach derzeitiger Rechtslage zulässig, aber meiner Ansicht nach bedenklich. Die Reform sollte daher sicherstellen, dass die Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts auch unabhängig von der AfD garantiert wird.

  6. Confident-Wafer-704 on

    Nur Ware Feinde der Demokratie würden so etwas nicht zustimmen! FCKAFD

  7. „In Polen und Ungarn habe sich gezeigt, wie Feinde der Demokratie eine Parlamentsmehrheit für die Einflussnahme auf das Verfassungsgericht missbrauchen könnten, sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese.“

    Witzig. Bei der letzten Richterstelle hatte die CSU das „Vorschlagsrecht“. Faktisch haben Grüne bis CSU die Sitze am BVerfG unter sich aufgeteilt.

    Die CSU hatte dann zunächst Kandidaten A ausgewählt. Es schien bereits sicher, dass die Abstimmung darüber reine Formalität sei.

    In letzter Sekunde bemerkte die CSU dann aber, dass Kandidat A vor langer Zeit mal schriftlich eine juristische Position bezüglich des Wahlrechts vertreten hatte, die der CSU gar nicht passte.

    Schwubs lies die CSU den Kandidaten A fallen und nahm stattdessen Kandidaten B, der dann (so funktioniert das in der Praxis) auch Verfassungsrichter wurde, weil es eine „CSU-Stelle war, bei der die CSU aussuchen darf und die anderen Parteien das mittragen (weil sie selbst eigene für sie reservierte Richterstellen haben).

    „Vor Frank galt der frühere bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) als Favorit für den Sitz am höchsten Gericht. Allerdings hatte dieser in seiner Dissertation von 1998 eine Position vertreten, die sich für die CSU heute als ungünstig erweisen dürfte. (…) Bausback vertrat in seiner Schrift die Auffassung, dass die Grundmandatsklausel grundsätzlich verfassungwidrig ist.“

    (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bvr-bverfg-peter-frank-nachfolge-mueller-bundesrat-csu-nicht-bausback)

    Die Auswahl von Richtern am BVerfG geschieht in Deutschland primär danach, ob der Partei mit dem „Vorschlagsrecht“ die inhaltlichen Positionen des Richters gefallen. Das macht die hier erfolgte GG-Änderung nicht falsch, aber die Heuchelei der Parteien ist echt unglaublich.

  8. [In dieser Vorlesung (ab der 46. Minute)](https://www.youtube.com/watch?v=L8X8fTxsBx0&t=2737s) kommentiert Peter Müller, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, wo das aktuelle Problem liegt, warum und auch welche Grundgesetzänderung seines Erachtens nötig ist, welche Probleme dabei auftreten können und wie diese gelöst werden können.

    Auch sehenswert ist seine danach folgende Bemerkung zum Parteiverbotsverfahren und warum es aktuell wenig Sinn macht und wahrscheinlich sogar schädlich ist.

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