Hallo,
da wir uns erneut in der entsprechenden Zeit des Jahres befinden, möchte ich nachfragen, auf welchen Zeitraum sich die aktuelle "Herbstprognose" bezieht. Werden hierbei die Monate September bis September berücksichtigt?
Zudem interessiert mich, ob es für 2025 die Möglichkeit einer Öffnungsklausel für die steuer- und abgabenfreie Mitarbeiterprämie geben könnte oder ob dies eher ausgeschlossen ist. Da es ja schon einen Abschluss gibt?
Info Diese: IT-Kollektivvertrag – WKO
Ist Abschluss für 2025 umfasst folgende Punkte:
- Die KV Mindestgrundgehälter werden um die zugrundeliegende Inflation 2024 (Herbstprognose) zzgl. 0,15 % erhöht.
- Die IST-Gehaltssumme wird um die zugrundeliegende Inflation 2024 (Herbstprognose) zzgl. 0,65 % erhöht. Es gibt keinen Mindestbetrag und das ursprüngliche IST-Modell (wie im Jahr 2022) tritt wieder in Kraft.
- Die Lehrlingseinkommen werden um die zugrundeliegende Inflation 2024 (Herbstprognose) zzgl. 0,15 % erhöht.
- Die Zulagen werden um die zugrundeliegende Inflation 2024 (Herbstprognose) erhöht.
Der Text für den KV 2025 mit der zugrundeliegenden Inflationsrate 2024 (Herbstprognose) und den KV-Tabellen wird im Laufe des November 2024 veröffentlicht.
Von Impressive-Wrap-6611
2 Comments
Nachdem unsere Supervertreter die Klausel hineinverhandeln lassen haben, dass Unternehmen mit bis zu 9 Mitarbeitern keine Erhöhungen zahlen brauchen, werden viele dieses Jahr genau so durch die Finger schauen wie letztes Jahr.
Bei den Abschlüsse über die letzten Jahre haben sie sich immer über den Tisch ziehen lassen. Und da wundern die sich, dass keiner Mitglied werden will.
Sollen endlich ihren Job machen oder jemand anderen übernehmen lassen. Witzfiguren…
> Es gibt keinen Mindestbetrag und das ursprüngliche IST-Modell (wie im Jahr 2022) tritt wieder in Kraft.
Ach, also wieder die zig ausnahmen und am Ende kriegt nur eine Handvoll was die am KV minimum, in größeren Unternehmen, hackelt. Verstehe.
Ich weiß wieder warum ich kein Gewerkschaftsmitglied bin, weil ich sowieso selbst verhandeln muss.