Wer z. B. bei Hochwasser zu spät oder gar nicht in die Arbeit kommen kann, muss keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten.

https://www.oegb.at/themen/arbeitsrecht/rechte-und-pflichten-am-arbeitsplatz/Unwetter_Darf_ich_von_Arbeit_fernbleiben

Von oegb_at

8 Comments

  1. Wer arbeitsrechtliche konsequenzen bekommt, weil er sich wegen hochwassers verspätet oder garnicht kommen kann, der sollte sich eh einen anderen job suchen, weil die geschäftsführung wohl arsch ist.

  2. Forsaken-Builder-312 on

    Echt? Wer hätte das gedacht!

    Dann kann ich wohl mein bestelltes Schlauchboot stornieren

  3. RainMaker323 on

    Was aber halt die Chefs nicht daran hindern wird, trotzdem Druck auszuüben das man vor Ort eintrifft. Nicht vergessen, Home Office ist der Satan!

  4. AUTdarkstar on

    Mir steht das Wasser bis zum Hals da kann ich auch gleich daham bleiben

  5. Obvious-Jellyfish933 on

    Muss die Zeit, die man wegen schlechtem Wetter zu spät kommt, wieder einarbeiten?

  6. involviert on

    Kann ich sicherheitshalber jetzt schon heimgehn, bevor es zu regnen anfangt?

  7. kleinerChemiker on

    Man muss keine Konsequenzen wegen dem Hochwasser befürchten. Ändert aber nichts, dass im Allgemeinen für eine Kündigung kein Grund angegeben werden muss und die Kündigungsfristen auch nicht ewig lang sind.

    Aber wenn ein Arbeitgeber keine Rücksicht auf private Probleme nimmt, dann ist es eh ein Abreitgeber zum verlassen.

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