Ich bin in eine Situation geraten, in der ich hoffentlich alle Hilfe bekommen werde. Meine amerikanischen Eltern planen nächste Woche einen Besuch in Belgien. Ihr Plan war, jetzt ein paar Wochen bei uns zu verbringen, dann in den nächsten Monaten durch andere Teile Europas zu reisen und dann nach Belgien zurückzukehren, um Weihnachten mit uns zu verbringen. Sie planen nicht, den Schengenraum während dieser Zeit (ungefähr 120 Tage) zu verlassen.
Sie waren sich der 90-tägigen Reisebeschränkung bewusst, hatten jedoch fälschlicherweise angenommen, dass diese pro Land und nicht für den gesamten Schengenraum gelte. Offenbar benötigen sie ein D-Visum, um so lange im Schengenraum bleiben zu können, wie sie es geplant haben, aber ihre Abreise ist zu früh, um beim örtlichen Konsulat in den USA ein D-Visum beantragen zu können.
Diese Seite weist darauf hin, dass sie nach ihrer Ankunft in Belgien möglicherweise bei der örtlichen Gemeinde einen D-Visumstatus beantragen können. Hat hier jemand Erfahrung mit diesem Verfahren? Ich nehme an, sie müssen nachweisen, dass sie über ein Einkommen für ihren Lebensunterhalt sowie eine Krankenversicherung verfügen. Welche anderen Dokumente werden benötigt? Ich mache mir insbesondere Sorgen um zwei Dokumente auf der Liste auf der Seite, die ich oben verlinkt habe: das Führungszeugnis (so etwas scheint es in den Vereinigten Staaten nicht zu geben, da die Strafverfolgung dort im Allgemeinen in die Zuständigkeit der Bundesstaaten fällt) und das ärztliche Attest (was beinhaltet das?)
How to receive permission to stay for longer than 90 days
byu/Accurate_Rent5903 inbelgium
Von Accurate_Rent5903
2 Comments
It would be wiser to contact your embassy for such questions… just saying…
I’m unsure that ‘residence’ for more than 90 days, requiring a lease, covers your situation. You also need to know that Belgian bureaucracy is bonkers and this might quickly overshadow their entire trip. I’d recommend checking this website: https://www.vreemdelingenrecht.be/. Are you an EU citizen? Then your parents have the right to visit Belgium (not Schengen) for three months.