Polizei beruft gegen „Letzte Generation“- Erkenntnis – Gericht urteilt: “Haftbedingungen (entsprachen) nicht den Mindestanforderungen zur Achtung der Menschenwürde

https://wien.orf.at/stories/3267359/

Von tomyumnuts

3 Comments

  1. tomyumnuts on

    > Demnach entsprachen die Haftbedingungen nicht den Mindestanforderungen zur Achtung der Menschenwürde. Die Frauen hätten eine Fläche von jeweils 1,23 Quadratmetern zur Verfügung gehabt, wobei der Platz im Haftraum zusätzlich durch drei Stockbetten, drei Wandschränke, drei Sitzbänke und einen Tisch „im nicht unbeträchtlichen Ausmaß eingeschränkt war“. Die Frauen hätten ihr Essen teilweise im Stehen einnehmen bzw. sich auf den Boden setzen müssen. „Die Luft war stickig und es herrschte eine unangenehme Lautstärke“, wird im Urteil festgehalten.

    Dazu unser Innenminister:

    > „Für diese Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts kann ich kein Verständnis aufbringen.”

    Sind wir in China, wo sind die eigentlich angrennt?

  2. Alle die berufen sollte man einfach auch mit entsprechendem “Füllpersonal” für ein paar Stunden in diese Zelle stecken. So als Bedenkzeit.

  3. laryfary1988 on

    Wo komma denn da hin, wenn die Polizei den ganzen deppaten Klimaklebern nimma zeigen darf, wos bei uns gspüht wird. Müssen sich eh schon so zamreissen, weil ma die anpickten nicht einfach vom Asphalt wegreissen, oder auch nicht in Tangas nach Waffen suchen darf, da wird’s ja wohl noch okay sein, im PAZ ein bissl die Muskeln spielen zu lassen. /s

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