2021 verurteilt, im Oktober 2022 von der ÖVP Landesregierung eine Ehrenurkunde erhalten. Unfassbar diese ÖVP.

https://www.derstandard.at/story/3000000230611/gemeinde-haftet-nicht-fuer-vergewaltigung-durch-einen-buergermeister

Von HumbleGarbage1795

5 Comments

  1. „Die Vergewaltigungen seien in „keinem hinreichenden Zusammenhang mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgabe gestanden“, begründet das OLG. „Der Verurteilte hat ausschließlich aus ‚privaten‘ Motiven heraus gehandelt.“ Daher hafte die Gemeinde nicht für die Vergewaltigung der Mitarbeiterin durch den Bürgermeister.“

    Wie um alles in der Welt hat die erste Instanz hier SE zugesprochen? In welcher Welt fällt eine Vergewaltigung bitte unter das AHG?

    Bist du deppert, ab und an sitzen echt komische Leute auf der Richterbank in der ersten Instanz.

  2. Natürlich mein Beileid an das Opfer, aber was kann die Gemeinde da genau dafür und warum sollte diese Schadensersatz leisten?

    Vollkommen egal wo das passiert ist. Schuldig ist die Person die das verübt hat und nicht das “Amt”.

    Wenn sowas am Firmenparkplatz passiert haftet ja auch nicht auf einmal die Firma.

  3. Such_Benefit_3928 on

    Dass eine Frau (!, ÖVP-Landesrätin Michaela Langer-Weninger) einen verurteilten Vergewaltiger und Verleumder ehrt ist schon sehr skurril.

    Dass die ÖVP dann auch noch Solidaritätsaufmärsche zum Gemeindeamt organisierte passt da nur noch ins Bild.

    ÖVP halt, eine Partei der Kriminellen und Reichen. Anstand, Moral und Kompetenz suchst da lange. Schade, dass sich Edtstadler oder Raab dazu nie geäußert haben.

  4. Teufelsgitarrist on

    Ok, was check ich nicht? Wie kann da etwas verliehen werden wenn man verurteilt ist? Ist das nicht so dass man da alle Würdigungen/Ehren/Ämter/Parteimitgliedschaften etc. automatisch verliert? (Nicht böse sein, hab den Artikel nicht gelesen grad, nur über die Kommentare drübergeflogen).

  5. ehrlich gesagt kann ich dieses urteil nicht nachvollziehen. auch mobbing ist ein verstoß der pflicht des arbeitgebers, seine angestellten vor schaden während der ausübung ihrer pflichten zu schützen. wenn das auf mobbing zutrifft, dann erst recht auf einen tätlichen angriff wie eine vergewaltigung, die unter ausnutzung eines autoritätsverhältnisses passiert. sofern die sexuelle belästigung bekannt war, aber von niemandem mit höherer autorität unterbunden wurde, dann haftet da eindeutig der arbeitgeber. lags vielleicht daran, dass da das land als übergeordnete autorität der gemeinde hätte verklagt werden müssen? da der bürgermeister bereits die höchste autorität der gemeinde ist und dadurch übergeordnete stellem haftbar werden?

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