Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig. Antrag für Rückerstattung kann jetzt gestellt werden

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Von Devyndnk

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  1. Zusammenfassung des Artikels:

    Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in der Entscheidung 2 Ob 238/23y Kreditbearbeitungsgebühren als unzulässig beurteilt. Die betroffenen Kreditverträge enthielten folgende Klauseln, die als unzulässig erklärt wurden:

    1. Einmalige Bearbeitungsgebühr von 4,000% des Kreditbetrages
    2. Erhebungsspesen in Höhe von 75,00 EUR
    3. Überweisungsspesen in Höhe von 15,00 EUR
    4. Kosten für Porto und Drucksorten in Höhe von 25,00 EUR
    5. Kontoführungsgebühr von 7,00 EUR pro Quartal

    Kund:innen haben bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche, die bis zu 30 Jahre ab Zahlung bestehen und mit 4% verzinst werden. Dies gilt sowohl für laufende als auch bereits getilgte Kredite. Banken dürfen nicht mit der Kündigung des Kreditvertrages darauf reagieren.

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