https://www.derstandard.at/story/2000129366404/ogh-entscheid-kein-recht-auf-klimaanlage-trotz-schlaflosigkeit

Die Voraussetzungen für die gerichtliche Zustimmung sind streng. Die vom Mieter geplante Änderung muss nicht nur einem "wichtigen Interesse" dienen, sondern auch "verkehrsüblich" sein. Ein "wichtiges Interesse" konnte Frau E. aufgrund ihrer gesundheitlichen Probleme geltend machen. Letztlich scheiterte die Klage allerdings an der "Verkehrsüblichkeit"die im Grätzel laut OGH nicht vorlag.

jetzt liegts an euch, liebe häuselbauer und eigentumswohnungsbesitzer. baut euch eine klimaanlage ein, damit der OGH dann zum schluss kommt: "hoppla mittlerweile hat sowas ja auch der pöbel nicht nur ich!"

Die Sozialbau AG lehnt Ansuchen für Außenklimaanlagen generell ab. Die Geräte führen zu Lärmbelästigung und seien "Energieschleudern"sagt Pressesprecher Artur Streimelweger. Ähnlich geht auch Wiener Wohnen vor. Ausnahmen gibt es laut Sprecherin Andrea Janousek nur bei "schwerwiegenden medizinischen Gründen". Voraussetzung dafür ist mindestens Pflegestufe 6 mit einem ärztlichen Nachweis der Bettlägerigkeit.

Mein letzter Wille, mehr Promille, weniger Grad, weniger Grad!!!

Politischen Willen, die Rechtslage zu ändern, gibt es kaum. Der nachträgliche Einbau von Klimaanlagen sei derzeit "aus gutem Grund" beschränkt, meint Nationalratsabgeordnete Nina Tomaselli (Grüne). Auch die SPÖ fordert derzeit keine Erleichterungen im Mietrechtsgesetz, sagt deren Wohnbausprecherin Ruth Becher. Zur Bewältigung steigender Temperaturen forciere die SP andere Modelle wie die Einleitung von Fernkälte oder begrünte Fassaden.

Dank geht raus an die Klimaschützer. Gestern Wärmepumpen böse, heute Wärmenpumpenförderung. Aber nur zum Heizen!

Die Fernkälte wird mich in etwa im Jahr 2123 erreichen. Die begrünten Fassaden gibts nur von Brillux oder Adler, aber nicht vom Sozialbau.

Erst kürzlich hat der OGH wieder gegen eine Klage von Mietern entschieden: Die Mietervereinigung hatte den Fall einer Familie mit dem Wunsch nach einer Klimaanlage vor Gericht gebracht. Das Landesgericht Wien gab den Mietern zunächst recht. Trotz Sonnensegel auf dem Balkon, Außenjalousien und Querlüftens lasse sich eine sommerliche Überwärmung der Wohnung nicht mehr vermeiden, heißt es in der Entscheidung.

Dass Wohnungen, die ohne technische Ausstattung errichtet wurden, aufgrund der Klimaentwicklungen nachgerüstet werden müssen, ergebe sich mittlerweile "aus der allgemeinen Lebenserfahrung". Der Oberste Gerichtshof wollte sich dieser Auffassung allerdings nicht anschließen.

Am Landesgericht ist man vielleicht doch näher an der Lebensrealität als im Elfenbeinturm. Da ziehts sowieso immer, hab ich mir sagen lassen. Und Zugluft ist bekanntermaßen gefährlich.

Übrigens, heute hat man in Wien Innere Stadt 37,2° C gemessen.

https://old.reddit.com/r/Austria/comments/1e04m4s/throwback_am_bislang_heißesten_tag_des_jahres/

Von Sharp-Gas-7223

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