Ich bin mit meinem Latein am Ende. Ich bekomm von 3 Stellen 5 sich widersprechende Aussagen. Es geht um einfache Umbauten an KFZ, konkret um ein Motorrad. So sachen wie Blinker austauschen. Ich bin ü30 – ich will ein Teil das fährt und keine Probleme macht. Ich will keine Aliexpress Teile oder irgendwas deppad am Auspuff machen.

Also vor 5 Jahren ein Motorrad gekauft um vom Händler direkt die Blinker austauschen lassen. LED, weil mir die original zu hässlich und auch zu dunkel waren. Händler hat gesagt: alles mit E prüfzeichen kann man austauschen lassen, sofern fach- und sachgerecht montiert.

https://www.1000ps.at/businessnews-3005327-typisierung-eintragung-von-motorradumbauten-in-oesterreich sagt auch:

Motorrad – genehmigungsfreie Änderungen

Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler mit EG-Genehmigung (E-Prüfzeichen)

Also diese hier aus der vom Hersteller empfohlenen Zubehörliste gewählt: https://www.rizoma.com/wp-content/uploads/2024/02/ehom_fr111-pdf.pdf – mit E Prüfzeichen.

Das war vor 5 Jahren. Seitdem gabs mehrere male anstandslos das Pickerl. Auch beim ÖAMTC, ARBÖ, freie Werkstatt.

Und dieses Jahr gabs kein Pickerl. Begründung: Blinker sind nicht zugelassen. Ich müsste zum TÜV, Gutachten erstellen lassen dass die Blinker zum Motorrad passen und dann damit zur BH und es eintragen lassen. Genau das Gegenteil von dem, was der Link oben sagt.

Übrigens auch das Gegenteil von dem, was die Rechtsabteilung vom ARBÖ sagt ("Sofern eine sachgemäße Montage der Blinker vorliegt,sind diese nicht eintragungspflichtig . Wie Sie richtig angeführt haben, reicht diesbezüglich das E-Prüfzeichen völlig aus."). Zumindest so lange, bis ich ihnen sagte, dass der ARBÖ jetzt das Pickerl deswegen verweigert hat. Da war dann Plötzlich "der Kollege" im Recht und das vorher nur eine "allgemeine Rechtsauskunft".

Polizei, die mich vor 2 Jahren mal aufgehalten hat, hat auch einen genauen Blick auf die Blinker geworfen. Wohlgemerkt eine Schwerpunktkontrolle wo sie nur Motorräder rausgezogen haben wegen genau solcher Umbauten. Haben das E Prüfzeichen gesehen und gesagt es passt.

ARBÖ Pickerl bleibt aber dabei: E Prüfzeichen reiche nicht aus. Und auf die Frage wofür es dann das E Prüfzeichen gäbe kam nichts mehr. Es bräuchte eine "KBA Nummer" – was noch weniger Sinn für mich macht, denn die KBA Nummer ist etwas aus Deutschland (Kraftfahrbundesamt ) und genauso wie die ABE in Österreich nichts wert.

Also: Hat hier irgendwer Ahnung was denn nun gilt? Ist das E Prüfzeichen wirklich nichts wert und die 3 Pickerl vorher + Polizei + Jurist bei 1000ps liegen alle falsch?

https://old.reddit.com/r/Austria/comments/1duj3db/motorradauto_an_und_umbauten_das_e_prüfzeichen/

Von untauglich

8 Comments

  1. >Ich müsste zum TÜV, Gutachten erstellen lassen dass die Blinker zum Motorrad passen und dann damit zur BH und es eintragen lassen.

    Und genau des war der Weg den gehen müsstest.

  2. Das ist zwar vom Land Oberösterreich aber da steht es noch einmal: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/18418.htm

    Somit E-Prüfzeichen reicht!
    Ich habe auf allein meinen Motorrädern bereits Blinker, Hebel und auch Bremsleitungen getauscht, es haben immer E-Prüfzeichen oder KBA Nummer gereicht, selbst beim Auspuff hat es immer gepasst.

  3. Naja also grundsätzlich gilt folgendes:

    Grundsätzlich müssen alle Änderungen und Umbauten, die an Fahrzeugen (Motorrad, Pkw, Lkw, Sonderkraftfahrzeuge, Anhänger, etc.) vorgenommen werden, in den Genehmigungspapieren eingetragen werden (ausgenommen jene des §22a Kraftfahrzeug-Durchführungsverordnung).

    Wenn man sich jetzt den §22 der VO hernimmt:

    § 22a. (1) Als Änderung, die nicht angezeigt werden muß (§ 33 Abs. 1 des Kraftfahrgesetzes 1967), gilt

    2. wenn, sofern für sie eine Typengenehmigung vorgesehen ist, sie gemäß § 35 KFG 1967 typengenehmigt sind und wenn sie hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Anbringung den Vorschriften entsprechen, das Anbringen von:
    …..

    j) Fahrtrichtungsanzeigern oder Blinkleuchten gemäß § 19 Abs. 1 KFG 1967 an Fahrzeugen, für
    die sie nicht vorgeschrieben sind, sowie von Alarmblinkanlagen,

    Da die Anbringung nur Eintragungsfrei ist bei Fahrzeugen, bei welchen sie NICHT vorgeschrieben sind, bedeutet das im Umkehrschluss mMn, dass man es eintragen muss.

  4. Medium-Comfortable on

    Wende dich an die Landesprüfstelle deines jeweiligen Bundeslandes. Die in Wien zumindest waren freundlich, flink und tiptop. Da die Webseite des BMK aktuell einen Patschen hat, einfach nach “Kzf Landesprüfstelle <Bundesland>” googlen. Die antworten (in Wien zumindest) auch ruzkzuzk auf E-Mails.

    Eintragungen sind schmerzfrei, wenn es eine ABE gibt, weil die dann wissen das alles passt. Ich hab mir ein Windschild eintragen lassen.

  5. Ganz ehrlich, nachdem es ja die letzten paar Jahre anscheinend gepasst hat, würd ich in dem Moment einfach drauf scheißn und wo anders (nicht mehr beim ARBÖ) es Pickerl machen lassen, soll mir der Typ doch den Buckl runter rutschen.

  6. florianw0w on

    also der überprüfer der als letztes war, hat ja mal genau 0 ahnung gehabt.

    alles mit ABE und e-zeichen ist legal bei uns.

  7. MoosiMoosi on

    Wo anders Pickerl machen, fertig.
    Teilweise haben die Prüfer/Werkstätten keine Ahnung.

    Fahre einen alten Defender mit diversen deftigen offroad Umbauten. Alles von Ziviltechniker begutachten lassen und alles vom Land Steiermark dann auch abgenommen. Legaler gehts und wirds nicht. Zu diversen Autoklubs brauchst mit dem Auto trotzdem nicht…. Was ich dort schon diskutiert hab (speziell bei den Gelben). Fahr deswegen dort auch nicht mehr hin.

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