Ich lebe seit etwas mehr als einem Jahr in meiner Wohnung und seit etwa der Hälfte dieser Zeit befand sich das Gebäude in der einen oder anderen Form. Dies führt dazu, dass ich jedes Mal, wenn ich meine Wohnung betrete, Staub einschleppe, was bedeutet, dass ich täglich bürsten und wischen muss.

Jetzt wird an der Wohnung unter mir gearbeitet und die Staubwolke, die aus der Wohnung strömt, bedeutet, dass ich meine Balkontüren nicht öffnen kann, geschweige denn den Balkon zum Wäschewaschen oder Entspannen nutzen kann.

Das Gebäude ist zwischen meinem Vermieter und seinem Bruder aufgeteilt, es gibt also nicht mehrere Eigentümer in einem Gebäude.

Meine Frage ist: Sind die Auftragnehmer/Vermieter gesetzlich verpflichtet, den Staub zu reduzieren, wenn er dieses Niveau erreicht? TIA



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Von Rich-Horse1499

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