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5 Comments
Aus meiner Sicht das relevante Fazit:
>Für Webseitenbetreiber folgt aus dem Urteil: Bei der Einbindung von Diensten Dritter müssen diese sicherstellen, dass Datenschutzrecht eingehalten wird – ansonsten können sie selbst schadenersatzpflichtig werden.
Was leider nicht aus dem Artikel genau hervorgeht ist wie es genau dazu kommt.
Lediglich einen Link irgendwo hin zu legen ist ja kein Problem. Das Problem hier scheint gewesen zu sein, dass bereits bei dem Aufruf der Webseite Daten an Facebook übermittelt wurde und nicht erst nach dem klicken des Buttons.
Von einer Technik Fokusierten Newsseite würde ich mir gerne mehr Details wünschen. So wird einem suggeriert, dass das reine hinterlegen vom Link bereits Probleme macht.
Der Typ hat seinen Facebook Account zum einloggen genutzt, und sich dann darüber beschwert? Wenn Login über Facebook die einzige Option gewesen wäre, okay, aber so isser doch selber schuld?!
edit: englische quelle [1] formuliert das so
https://www.reuters.com/world/europe/first-eu-court-fines-eu-breaching-own-data-protection-law-2025-01-08/
Ist ja geil. Der Haken: Die EU-Kommission zahlt das von unseren Steuern. Privathaftung für Politiker und Verwaltung wann?
Ist unsinnig, dass dafür Schadenersatz gefordert wurde, ich möchte aber anmerken, dass es sich dabei “nur” um 400€ handelt.