Kanadischer Staatsbürger, der zwischen meinem Bachelor und meinem JD ein Praktikum in Berlin absolviert hat (also derzeit in keinem Studiengang eingeschrieben). Dies fällt in die "nicht zwingend" oder "Freiwilliger" Einstufung, und ich bekomme ein Stipendium.

Der Arbeitgeber (Denkfabrik) möchte das Praktikum bei 90 Tagen belassen, ich gehe davon aus, dass er mir weniger als den Mindestlohn zahlt. Ich glaube nicht, dass ich mich dafür qualifizieren kann "regulär" Arbeitserlaubnis, die den deutschen Gesetzen zum existenzsichernden Lohn entspricht.

PFAD 1: Praktikumsvisum

– Eine ZAV-Zertifizierung ist wahrscheinlich nicht möglich – mein Praktikum steht nur in geringem Zusammenhang mit meinem Bachelor-Abschluss und die Bachelor-Institution wird nicht anerkannt. Auch kein Student, was meiner Meinung nach eine notwendige Voraussetzung ist (?)

Das Projekt, für das ich eingestellt wurde, wird von Deutschland finanziert (vom Auswärtigen Amt).. Kommt dies für ein öffentlich oder von der EU gefördertes Praktikum in Frage? Wenn ja, benötige ich keine ZAV-Zertifizierung. Das konsularische Kontaktformular hat zu dieser Frage keine Hilfe geleistet, und die Website der Mission widerspricht hinsichtlich ihrer Bedingungen sogar dem Auswärtigen Amt.

Von der Website der Deutschen Mission:

Praktika für Fach- und Führungskräfte, die eine Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln oder die im Rahmen offizieller EU-Programme wie TACIS, ERASMUS etc. gefördert werden, sowie Praktika im Rahmen des internationalen Austauschprogramms von Vereinen und öffentlichen Einrichtungen bzw. Studierendenorganisationen (z. B. DAAD etc.) ) bedürfen keiner Genehmigung der ZAV. Den Visumsantrag können Sie direkt bei Ihrer deutschen Auslandsvertretung einreichen.

Ich bin mir nicht sicher, was "Stipendium" beinhaltet hier; Könnte mein Arbeitsstipendium in Frage kommen? Es wird auch nicht erwähnt, dass ein Praktikum absolviert werden muss "Regierung" wie unten gesagt.

Von der Deutsches Auswärtiges Amt:

Grundsätzlich gilt ein Praktikum als Beschäftigung. Folgende Praktika gelten jedoch nicht als Beschäftigung, wenn ihre Dauer 90 Tage in einem Zeitraum von zwölf Monaten nicht überschreitet:

  1. Regierung Praktika finanziert aus deutschen öffentlichen Mitteln, EU-Mitteln oder internationalen zwischenstaatlichen Organisationen.

PFAD 2: Jugendmobilitätsprogramm

Ansonsten qualifiziere ich mich für das YMV, obwohl es eine Verschwendung ist, da ich im September mit der Schule beginne. Ich interessiere mich sehr für dieses Praktikum und bin daher bereit, mein einjähriges YMV aufzubrauchen.

Kategorie 2a: Würde ein Praktikum, bei dem kein Mindestlohn gezahlt wird, als solche gelten? "Anstellung"? Die Praktikumskategorie (2b) trifft für mich nicht zu, da ich kein Student bin. Es scheint keine genauen Angaben darüber zu geben, was es ausmacht "Anstellung".

Kategorie 2d: Könnte dieses Praktikum in gleicher Weise als gelten? "lässig" Beschäftigung zur Finanzierung meines Tourismus? Ich denke, das ist weit hergeholt, aber auch hier kann ich nicht viel darüber finden, was eine Gelegenheitsbeschäftigung ausmacht.

– Umgehen diese beiden auch die ZAV-Pflicht?

Das konsularische Anfrageformular liefert mir weiterhin automatisierte Informationen und ignoriert meine Folgeanfragen. Jede Hilfe wird sehr geschätzt!!!!

Canadian trying to do a non-mandatory/volunteer internship… please help!!
byu/Dense_Assignment_206 ingermany



Von Dense_Assignment_206

1 Comment

Leave A Reply