Gepanschte Krebsmedikamente: Bottroper Apotheker kommt vorzeitig frei

https://www1.wdr.de/nachrichten/bottrop-apotheker-vorzeitige-entlassung-100.html

12 Comments

  1. >3800 Patienten sollen von falschen Dosierungen betroffen gewesen sein.

    Wie viele von denen sind wegen der falschen Dosierungen gestorben? 10? 100? 1000?

    >Bei der Entscheidung, dass die Reststrafe in Höhe von vier Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde, dürfte die Frage kaum eine Rolle gespielt haben, ob sich der 54-Jährige kritisch mit seiner eigenen Tat auseinandergesetzt hat.

    Na dann reichen 8 Jahre ja aus…

  2. Babayagaletti on

    >In einem Wirtschaftsstrafverfahren hatte das Landgericht Essen den Bottroper 2018 zu zwölf Jahren verurteilt, weil er Krebsmedikamente unterdosiert und Krankenkassen betrogen hatte. Der Schaden: 50 Mio Euro. 3800 Patienten sollen von falschen Dosierungen betroffen gewesen sein.

    In einem *Wirtschaftsverfahren*?! Bei 3800 Geschädigten, teilweise mit Todesfolge?!

    >Bei der Entscheidung, dass die Reststrafe in Höhe von vier Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde, dürfte die Frage kaum eine Rolle gespielt haben, ob sich der 54-Jährige kritisch mit seiner eigenen Tat auseinandergesetzt hat. […] Dass Peter S. auch als Häftling die Panscherei mit Medikamenten leugnete, ließ er zumindest in seinem Verhalten in Zivilverfahren durchblicken. Wenn Opfer das Anrecht auf Schmerzensgeld erstritten, ging S. in Berufung. Seine Wiederzulassung als Apotheker versuchte er vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu erstreiten. Ohne Erfolg.

    Cool cool cool.

    >”Uns wird eine Frage nie loslassen: Warum wurde S. nicht auch wegen Mordes angeklagt?“, sagte die Krebspatientin Christiane Piontek. Ihre Freundin Renate verstarb wie viele andere ehemalige Kundinnen von Peter S. nach dessen Verhaftung im Jahr 2016.

    Ja warum eigentlich nicht.

    Also scheint die härteste Strafe wohl zu sein, dass er keine Apotheken mehr führen darf. Ich spare mir meinen Kommentar.

  3. Und wie immer bei sowas schaffen es von den Tausend Faktoren, die zu so einer Entscheidung führen, nur ein Bruchteil es in den Artikel, den dann auch kaum einer liest. Aber man kann sich wieder wunderbar über die deutsche Justiz aufregen.
    Kleiner Hinweis: Das Ziel des deutschen Strafvollzugs ist nicht Rache

  4. magischeblume on

    Der soll seine Zulassung bitte nie wieder bekommen. Ich wünsche ihm, dass er den Rest seines Lebens 1€ Jobs macht.
    Was für’n Penner. Bin ich froh, dass es auf meiner Arbeit nicht so zugeht.

  5. verstandhandel on

    Witzig, warum wird das eigentlich so unterschiedlich behandelt? Hier im Artikel ist die Rede von Peter S. Aber vor 5 Jahren war Peter mit “Peter Stadtmann” ausgeschrieben, inkl. einem Foto von ihm:

    [https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama/aktuell/Urteil-gegen-Bottroper-Krebsapotheker-rechtskraeftig,medikamente438.html](https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama/aktuell/Urteil-gegen-Bottroper-Krebsapotheker-rechtskraeftig,medikamente438.html)

    Hat der WDR kein Bock auf irgendwelche Klagen?

  6. DerZehnteZahnarzt on

    Was ich über das Schwein denke kann ich hier leider nicht schreiben…

  7. Zaepflelove on

    Wie hoch das Schmerzensgeld für die Geschädigten war, steht leider nicht da (oder ich habe lesen verlernt), kann jemand der Ahnung hat mal so ne Schätzung abgeben?

    Und dass er „nur“ für Wirtschaftsverbrechen verurteilt wurde, hinterlässt schon ein „Gschmäckle“. (Jaja, nur das konnten sie eindeutig beweisen, aber ein Gerechtigkeitsgefühl kommt da nicht wirklich auf, eher kommt was hoch.)

  8. HanlonsChainsword on

    Für alle die hier eine Ungerechtigkeit sehen: Der Staat darf nur innerhalb seiner eigenen Regeln arbeiten und die müssen sachlich sein.

    Kommt aber bloß nicht auf den Gedanken dass das gut für den Apotheker ausgegangen sein muss. Ich für meinen Teil würde mich an seiner Stelle nachts nicht mehr auf die Straße trauen, denn auch wenn der Staat die Sache ad acta gelegt hat laufen da draußen weiterhin eine Menge wütender Leute rum…

  9. Man könnte mal die albernen Regeln zur vorzeitigen Strafaussetzung reformieren und diese auch davon abhängig machen, dass der Täter sich auch glaubhaft von seinen Taten distanziert. So ist das häufig im angloamerikanischen Rechtskreis bei parole hearings.

    Stattdessen wird ausschließlich auf zukünftige Gefährlichkeit abgestellt (57 StGB). Der Täter hier bestreitet in Zivilrechtlichen Verfahren gegenüber seinen Opfer noch munter – jedenfalls teilweise – seine Verantwortung.

    Eine vorzeitige Entlassung ist im Ausgangspunkt ein Privileg (auch wenn man sie rechtlich leider als Anspruch ohne Ermessen bei Vorhandensein der Voraussetzungen ausgestaltet hat).

    Die deutschen Haftstrafen sind bereits so niedrig, dass ein zu großzügiges Vollstreckungsrecht einfach unangemessen ist.

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