Amtsgericht München: Milde für den Vergewaltiger.

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27 Comments

  1. 2x2Master1240 on

    Dann soll er doch seinen Beamtenstatus verlieren! Meine Güte, haben die Lack gesoffen? Der Beamtenstatus sollte für so etwas doch nicht als Grund für eine Strafminderung herhalten…

  2. > Den Täter wolle man aber nicht so hart bestrafen, denn bei einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr würde der Feuerwehrmann seinen Beamtenstatus verlieren. „Das wäre eine sehr große Härte“, meinte die Richterin.

    Ich verstehe diese Logik nie. Ist die Idee nicht, dass bei einer besonderen Schwere der Tat die Eignung für das Beamtentum nicht mehr gegeben ist? Das andersherum aufzuziehen stellt doch die Idee dahinter auf den Kopf.

  3. Sternenschweif4a on

    Er sei ja mit 25 Jahren noch sehr jung gewesen damals, dass er nach der Trennung von seiner Frau eine gute Freundin vergewaltigt habe, sei eine „unreife Reaktion“ gewesen, man müsse das strafmildernd werten. Der Angeklagte solle unter anderem fünf Beratungsstunden absolvieren.

    WTF. Deutschland hasst Frauen einfach…

  4. EquivalentPlane6095 on

    „Die Tat sei für das Opfer sehr einschneidend gewesen, stellte die Richterin fest, „sie wird für den Rest ihres Lebens nicht mehr so sein, wie sie war“. Den Täter wolle man aber nicht so hart bestrafen, denn bei einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr würde der Feuerwehrmann seinen Beamtenstatus verlieren. „Das wäre eine sehr große Härte“, meinte die Richterin.

    […]

    In der Begründung schwang aber in erster Linie Verständnis für den Täter mit: Er sei ja mit 25 Jahren noch sehr jung gewesen damals, dass er nach der Trennung von seiner Frau eine gute Freundin vergewaltigt habe, sei eine „unreife Reaktion“ gewesen, man müsse das strafmildernd werten.„“

    … kannste dir nicht ausdenken.

  5. Täterschutz mal wieder vor Opferschutz. In Deutschland hast du echt verloren, wenn du als Frau vergewaltigt wirst.

  6. BelleOverHeaven on

    Die deutsche Justiz ist bei Sexualstraftaten komplett blind. Das sieht man auch bei anderen Prozessen, wie bei der Gruppenvergewaltigung in Hamburg. Frauen sind absolutes Freiwild, mit denen man(n) tun und lassen kann was man(n) will.

  7. El_Mosquito on

    Ich werd aus dem Artikel nicht schlau.

    Okay, da ist ja bis auf Jugendstrafrecht, quasi alles bei was erfahrungsgemäß die Strafe drückt (geständiger Ersttäter, keine Vorstrafen, gute Sozialprognose, geordnete Verhältnisse, Alkohol).

    Trotzdem fordert die Staatsanwalschaft nur achtzehn Monate und das Gericht geht auf elf runter. Mag wir das mal einer von fachlicher Seite aus erklären. Meinem Laeinverstädnisnach ist Vergewaltigung nicht unter zwei Jahren.

  8. So sehr das deutsche Strafrecht auch auf Resozialisierung ausgelegt ist, irgendwo muss es auch einen kollektiven Gerechtigkeitssinn erfüllen. Man hat das Gefühl das driftet irgendwie immer mehr auseinander.

  9. Katharsis7 on

    Das Urteil ist ein absoluter Witz. Zerstört jemand anderes Leben und kommt mit einem blauen Auge davon. So jemand hat den Beamtenstatus nicht verdient und sollte diesen alleine schon unabhängig vom Urteil verlieren.

  10. Eumelbeumel on

    Versteh ich das richtig, ich darf nicht ins Lehramt verbeamtet werden, weil ich nach einem Todesfall 3 Jahre mit einer Anpassungsstörung gekämpft habe, aber der Möchtegern-Monsieur-Pelicot soll den Status ja nicht verlieren, obwohl er eine Vergewaltigung begangen hat?

  11. Deswegen wählen Menschen die AfD. Man verliert den Glauben an einen demokratischen Rechtsstaat und wandert ins blaubraune Lager ab. Damit schafft sich die Justiz in der Essenz selbst ab.

  12. ach, deutsches Justizsystem, manchmal kann ich dich echt nicht leiden.

  13. Als Dienstbehörde würde ich den dann einfach selbst rausschmeißen, mir doch egal, was die da labern…

  14. linxbro5000 on

    Ist das jetzt der viel beschworene Täterschutz oder einfach die totale Ignoranz des Opfers?

  15. FlowinBeatz on

    >> Er sei ja mit 25 Jahren noch sehr jung gewesen damals, dass er nach der Trennung von seiner Frau eine gute Freundin vergewaltigt habe, sei eine „unreife Reaktion“ gewesen, man müsse das strafmildernd werten. Der Angeklagte solle unter anderem fünf Beratungsstunden absolvieren.

    Mir fehlen die Worte.

  16. cindersnail on

    Ist das Urteil eigentlich rückwirkend seit der Tat, oder ab Urteilssprechung? Weil, davon hängt es ab, ob ihn das überhaupt noch tangiert, oder ob er noch 11 Monate bis zur nächsten Tat warten muss.
    Wenn er jetzt mit 28 noch in normalen Umständen lebt (keine Selbstmordgefahr, regelmäßiger Alkoholkonsum) und immer noch in Führungsposition in der Feuerwehr sitzt (Stichwort Vorbildfunktion!!!), dann kann man mit Fug und Recht davon ausgehen, daß diese Tat KEINE realen Konsequenzen für ihn hatte , weder innerlich (Reue?) noch äußerlich (Akzeptanz in der Berufsfeuerwehr?).

    Wie widerlich. Stellt euch mal vor, der wird zu nem Brand gerufen. Wie kann man dem Menschen trauen?

  17. DocRock089 on

    Hab da jetzt ne Weile drüber nachgedacht, und muss sagen: Dem Wunsch der “Gerechtigkeit” i.S. von “Auge um Auge”, wird das Urteil nicht gerecht. Gleichzeitig kann ich die Überlegungen von Richterin und Schöffen an der Stelle tatsächlich auch nachvollziehen, auch wenn das Strafmaß (immerhin oberhalb des Mindeststrafmaßes) und die Begründung sich erst Mal unbefriedigend anfühlen.

  18. KSC-Fan1894 on

    Einfach nur traurig. Was eine Farce. Mit dieser Begründung hat sich die Richterin meiner Meinung nach komplett disqualifiziert und sollte Ihren Status verlieren.

  19. bored_german on

    “Aber warum gehen Opfer denn nicht zur Polizei?”

    Weil wir uns sonst anhören müssen, der erwachsene Täter wäre ja einfach nur unreif gewesen und man dürfte ihn deswegen nicht schwer bestrafen.

  20. In Spanien bekamen dieses Jahr die Täter einer Gruppenvergewaltigung einer Schwedischen Touristin Gefängnisstrafen von 38-42 Jahren. Das ist weder unverhältnismäßig noch drakonisch. Spanien ist ein Rechtsstaat. Wenn es um gerechte Strafen geht, kann Deutschland einiges von Spanien lernen.
    Leider wird Befürwortern von härteren Strafen hierzulande – das Erfüllen von angeblichen Rachegelüsten vorgeworfen.

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