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5 Comments
Zu wenig, zu spät!
Da der erste Kommentar hier ein kreiswichs ist, zitiere ich mal den interessanten Teil aus dem Artikel:
>Einer der Angeklagten behauptete im Internet, Paty habe seine Tochter als Muslimin aus dem Unterricht geworfen, nannte ihn einen “kranken Mann” und verlangte, den Lehrer zu entlassen. Tatsächlich aber hatte ihn seine Tochter belogen und war an dem Tag gar nicht im Unterricht gewesen. Das Gericht verurteilte ihn zu 13 Jahren Gefängnis, drei Jahre mehr, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.
>Ein weiterer Angeklagter gab sich als Sprecher der französischen Imame aus, obwohl er aus dieser Funktion entlassen worden war. Er drehte ein Video vor der Schule, nannte Paty einen Schläger und versuchte, die Schulleitung unter Druck zu setzen. Er muss 15 Jahre in Haft.
>Zwei Freunde des Attentäters wurden zu Haftstrafen von jeweils 16 Jahren verurteilt. Der eine hatte geholfen, die Tatwaffe zu besorgen, der andere den Angreifer zur Schule gefahren.
Ob das jetzt zu wenig oder zu spät sei, möchte ich jetzt nicht beurteilen. Jeder hat natürlich ein anderes Gefühl von Gerechtigkeit.
Aber ich möchte dazu anmerken, dass eine lebenslange Haftstrafe in Deutschland nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Das französische Gericht hat daher Strafen ausgesprochen, die hierzulande an eine Höchststrafe herankommen würden.
Hass schüren sollte öfter so hart bestraft werden.
Na das nenn ich doch mal Strafen!
Ich hoffe die Strafen sind so rechtskräftig bzw. bleiben es. Das sind wirklich Strafen der Kategorie “Exempel statutieren”. Dafür, dass hier nicht der Mörder selbst verurteilt wurde.
Wenn man sich an den Lübke-Mord in Kassel erinnert, wo die Beteiligten sich einfach vor Gericht lustig gemacht haben, ist das ein sehr wichtiges Zeichen. Beim NSU-Verfahren war die Zahnlosigkeit auch kaum zu ertragen.
Stichwort: Wehrhafte Demokratie.