Das ist eine spannende Geschichte, die die „Presse“-Kollegen da haben: Justizministerin Alma Zadić hat die Staatsanwälte per Erlass angewiesen, den Spionage-Straftatbestand §256 StGB weiter als bisher auszulegen:
Bisher hat man das immer so interpretiert, dass „zum Nachteil Österreichs“ nur direkte Spionage gegen die Republik und ihre Organe bedeutet. Das hieß: Spionage anderer Staaten untereinander – zum Beispiel gegen die Vertretungen bei den internationalen Organisationen in Wien – war straffrei und Österreich deswegen ein attraktiver Standort für Agenten.
Zadić will jetzt, dass Staatsanwälte dieses „zum Nachteil Österreichs“ auch so interpretieren, dass schon Spionage, die Österreichs Interessen allgemein beeinträchtigt, davon erfasst ist – zum Beispiel, wenn fremde Spione „Informationen über einzelne in Österreich befindliche Personen“ sammeln, also zB wie bei jüngeren Fällen Dissidenten oder Journalisten aus anderen Ländern in Wien beschatten.
An sich wäre es sinnvoll, das so im StGB festzuschreiben (ich habe das vor ein paar Monaten in einem Datum-Newsletter argumentiert: https://datum.newsletter-service.eu/u/archive/bg5wvB7NRliQfA0P8fVAxA) – darauf haben sich ÖVP und Grüne aber nicht einigen können.
Während Zadić die Staatsanwälte anweisen kann, das so auszulegen, sind die Gerichte aber frei in ihrer Entscheidung, ob sie dieser neuen, weiteren Auslegung des Spionageparagraphen folgen. Wird spannend.
Zadić ordnet schärferes Vorgehen gegen Wiener Spione an
byu/georgrenner inAustria
Von georgrenner
2 Comments
ja pfeift mein schwein oder folgt denn jetzt das recht doch schon der Politik?
a bisserl sehr spät, aber immerhin