Tags
Aktuelle Nachrichten
America
Aus Aller Welt
Breaking News
Canada
DE
Deutsch
Deutschsprechenden
Europa
Europe
Global News
Internationale Nachrichten aus aller Welt
Japan
Japan News
Kanada
Konflikt
Korea
Krieg in der Ukraine
Latest news
Map
Nachrichten
News
News Japan
Polen
Russischer Überfall auf die Ukraine seit 2022
Science
South Korea
Ukraine
UkraineWarVideoReport
Ukraine War Video Report
Ukrainian Conflict
United Kingdom
United States
United States of America
US
USA
USA Politics
Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland
Vereinigtes Königreich
Welt
Welt-Nachrichten
Weltnachrichten
Wissenschaft
World
World News
5 Comments
> Im konkreten Fall ging es um die Klage eines Vermieters, der eine Wohnung im ehemaligen Ost-Berlin wegen Eigenbedarfs räumen lassen wollte. Die Mieter hatten noch vor der Wiedervereinigung einen Vertrag mit dem Volkseigenen Betrieb Kommunale Wohnungsverwaltung Prenzlauer Berg abgeschlossen.
>Vor einigen Jahren kaufte der Kläger die Wohnung und zog nun vor Gericht, um die Räumung der Wohnung zu erzwingen. Die Mieter beriefen sich auf den 1990 geschlossenen Mietvertrag, der in Anlehnung an das damals geltende DDR-Gesetz vorsah, dass das Mietverhältnis nur durch Vereinbarung der Vertragspartner, Kündigung des Mieters oder durch gerichtliche Aufhebung beendet werden kann.
>Das Landgericht Berlin hatte die Klage in der Vorinstanz abgewiesen. Es hielt die ursprüngliche vertragliche DDR-Regelung weiterhin für wirksam.
>Der Karlsruher Senat folgte dieser Einschätzung nicht. Die Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung bestimmen sich demnach allein nach den Vorschriften des BGB. Das habe der Gesetzgeber so in einer Übergangsvorschrift vollständig und abschließend geregelt.
Passt, jetzt ist dann ein weiterer Rentner von der Armut bedroht und muss aus seiner Stadt wegziehen und ein Trust-Fund-Expat darf in der 2.000€ möblierten Wohnung auf die Drogen-Wochenenden wartend remote arbeiten.
Ich bin überrascht, dass das noch beim BGH gelandet ist, das kann doch schwerlich der erste derartige Fall sein? Bezieht man sich da nicht normal kurz und schmerzhaft auf Präzedenzfälle?
Die Ossis dürfen wirklich nichts behalten.
Bald brauchen wir hier einen eigenen Flair für Newsartikel, die beinhalten dass der BHG ein seltsames Mietrechts-Urteil des LG Berlin II aufgehoben hat.