Laut einer aktuellen Studie sind in Wien zwei Drittel der Altbaumieten überhöht, bei befristeten Verträgen sogar 84 Prozent. Insgesamt werden jährlich über 300 Millionen Euro zu viel verlangt – Geld, das in den Taschen der Vermieter landet.
Das Mietrecht und die Zuschläge
Für Altbauwohnungen, die vor 1945 errichtet wurden, gelten klare Mietobergrenzen, die sich nach den sogenannten Richtwerten richten. Diese variieren je nach Bundesland – in Wien liegt der Wert bei 6,67 Euro pro Quadratmeter. Zu- und Abschläge, etwa für besondere Lage oder fehlende Ausstattung, können diese Werte jedoch beeinflussen. Das Problem: Oftmals werden gesetzliche Vorgaben ignoriert.
Wie die Arbeiterkammer und die Mietervereinigung betonen, schöpfen viele Vermieter:innen die gesetzlich möglichen Zuschläge nicht nur voll aus, sondern überschreiten sie teils deutlich. Besonders umstritten sind sogenannte Lagezuschläge, die oft willkürlich und ohne gesetzliche Grundlage verrechnet werden.
Fehlende Strafen – Ein Anreiz für Missbrauch?
Obwohl diese Praktiken eindeutig rechtswidrig sind, bleibt das Risiko für Vermieter:innen gering. Sie müssen lediglich die zu viel verlangte Miete zurückzahlen, wenn Mieter:innen den Betrug aufdecken. Strafen? Fehlanzeige. Dieses rechtliche Vakuum eröffnet Vermietern die Möglichkeit, weiterhin systematisch gegen das Mietrecht zu verstoßen.
Das ist doch wie wenn man stehlen erlauben würde und wenn man erwischt wird, muss man das Zeug eben zurückgeben. Da könnte ich dann schon heute mit dem nächstbesten Auto heimfahren 🙂
Vermieter können zu hohe Mieten kassieren und kriegen keine Strafen. Eine Einladung zum gewerbsmäßiger Betrug?
byu/springdiwan inAustria
Von springdiwan
3 Comments
Der Vergleich mit Stehlen hinkt: Der Bestohlene weiß nicht, und kann gar nicht wissen, dass etwas entwendet wurde.
Jedem Mieter steht es frei den Mietvertrag mit all seinen Facetten von AK, Mietervereinigung, Papa, Mama, Onkel, Anwalt, Mieterschutz, Wiener Beratungsstelle, … prüfen zu lassen.
Die Justiz ist schon überlastet.
Ganz risikofrei ist es nicht für die Vermieter. Es besteht für sie die Gefahr, dass sie den überhöhten Mietzins zzgl 4% Zinsen zurückzahlen müssen. 4% Zinsen bekommst du bei keiner Bank.
Zudem ist ein Mietvertrag eine Vereinbarung zwischen den Parteien. Vereinbaren kannst du erst mal was du willst. Es kann auch Mieter geben, die absichtlich mehr zahlen, damit gerade sie die Wohnung bekommen.
Der Staat kann einfach vorschreiben was ich für mein Eigentum bekomme und kriegt keine Strafe.