Oberstes Gericht in Japan entscheidet, dass das Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe verfassungswidrig ist Ein Oberstes Gericht in der Präfektur Fukuoka im Südwesten Japans hat entschieden, dass das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen verfassungswidrig ist. Das Oberste Gericht von Fukuoka hat am Freitag die Entscheidung über die Klagen von drei Paaren in den Präfekturen Fukuoka und Kumamoto gefällt. Die Kläger verklagten den Staat mit der Begründung, das Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe sei verfassungswidrig. Sechs ähnliche Klagen wurden an fünf Standorten in Japan eingereicht. Das Oberste Gericht von Fukuoka war das dritte Oberste Gericht, das das Verbot für verfassungswidrig erklärte. Es wies die Schadensersatzansprüche der Kläger ab.

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