Der Nationalrat beschließt in seiner heutigen Sitzung die neuen Regeln, nach denen österreichische Staatsanwälte ab Jänner Smartphones etc. beschlagnahmen und auswerten dürfen. Bisher waren Smartphones bei der Strafverfolgung wie alle anderen Gegenstände (zB das Küchenmesser im Mordprozess) behandelt worden – der Verfassungsgerichthof hatte diese Bestimmungen aber mit Jahreswechsel aufgehoben, weil das der Bedeutung des Smartphones mit all den darauf gespreicherten Daten, Fotos, Unterhaltungen usw. für die Privatsphäre nicht mehr gerecht war.

Die grundlegende Neuerung besteht darin, dass die StA ab Jänner eine richterliche Genehmigung brauchen, um Smartphones und andere Datenträger beschlagnahmen und auswerten zu dürfen. Außerdem muss die Justiz im Vorhinein festlegen, welche Daten sie sichten/auswerten will. "Zufallsfunde"also wenn im Zuge einer solchen Auswertung Hinweise auf weitere Straftaten auftauchen, sind dann nur noch begrenzt verwertbar.

Hier findet ihr alles rund um den Antraghier den neuen Gesetzestext.

Nationalrat beschließt Beschränkung der Handy-Abnahme/Auswertung durch die Justiz
byu/georgrenner inAustria



Von georgrenner

6 Comments

  1. Klingt in erster Linie nach einer neuen Schutzmassnahme für die korrupte Wurstelei in der Bundespolitik.

    Wobei ich das Argument des VfGh schon verstehen kann. Passwortmanager, 2FA, digitale Ausweise-damit wird man schon massiv beschnitten.

    Unverständlich ist für mich die Verwertung der Zufallsfunde: Wer scheisse baut und ma kommt drauf, soll dafür ah grad stehen. Egal woher der Hinweis / Beweis kommt, solang er echt is.

  2. Impliziert der Gesetzestext nicht auch, dass ich bei verschlüsselten Daten das Passwort hergeben muss? Was, wenn ich das Passwort nicht mehr weiß (weils zB am Handy war, das kaputt gegangen ist)?

  3. CaptainNoodleArm on

    Bei dem Interview der Edtstadler wollt ich nur im Strahl kotzen

  4. Sehr sinnvoll und wichtig in einem Rechtsstaat. Dass Smartphones bisher nicht einem besseren Schutz unterlegen sind, war eine Frechheit und nicht mehr zeitgemäß.

    Nur das mit den Zufallsfunden kann man kritisch sehen. Einerseits schützt das Menschen davor, dass man ihnen aus vorgeschobenen Gründen ein Smartphone abnimmt, weil es einen anderen Verdacht gibt, der aber schwer zu untermauern ist. Andererseits bleibt Kriminalität, die auf diese Weise entdeckt wird, ungestraft, was für die Ermittlungsbehörden schon ein großer Einschnitt sein kann. Gerade bei Individuen, die versuchen sich ständig irgendwie aus der Affäre zu ziehen und nicht richtig greifbar sind.

  5. MrMiniskus on

    “Ohne richterliche Bewilligung bestehen bleiben soll die bisherige Möglichkeit der Sicherstellung etwa von Handys zu materiellen Zwecken”

    Was ist in den Fall mit materiellen Zwecken gemeint?

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