Japanische Firmen sollen verpflichtet werden, ihre Arbeitnehmer vor missbräuchlichen Kunden zu schützen Das japanische Arbeitsministerium plant, Unternehmen zu verpflichten, Maßnahmen zu ergreifen, um Arbeitnehmer vor missbräuchlichen Kunden zu schützen. Das Ministerium legte am Dienstag einem Gremium aus Arbeits- und Managementbeamten einen Planentwurf vor. Es wird vorgeschlagen, den Begriff „Belästigung durch Kunden“ zu definieren. Darin werden drei Faktoren aufgeführt, um „Belästigung durch Kunden“ zu definieren. Erstens werden die missbräuchlichen Handlungen und Worte von Kunden, Geschäftspartnern, Anlagennutzern und anderen beteiligten Personen begangen. Zweitens weichen die Handlungen von gesellschaftlich akzeptierten Normen ab und drittens schaden sie der Arbeitsumgebung. Das Ministerium sagt, dass Unternehmen, um solchen Taten entgegenzuwirken, ihre Richtlinien zu diesem Thema klarstellen und das Bewusstsein bei Arbeitnehmern und Kunden schärfen sollten. Außerdem heißt es darin, dass sie Systeme schaffen sollten, um angemessen auf Beschwerden von Arbeitnehmern über solche Belästigungen zu reagieren. Beamte weisen außerdem darauf hin, dass nicht alle Kundenbeschwerden als Belästigung angesehen werden sollten. Sie erwägen, die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass Kundenbeschwerden, die gesellschaftlichen Normen entsprechen, gerechtfertigt sind, in Richtlinien für entsprechende Rechtsvorschriften aufzunehmen. Einige Gremiumsmitglieder sagten, die Regierung sollte der Industrie dabei helfen, branchenspezifische Handbücher zu erstellen, da die Reaktionen auf missbräuchliche Kunden je nach Unternehmenstyp unterschiedlich seien. Andere forderten ebenfalls offizielle Unterstützung und verwiesen auf die begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen kleiner und mittlerer Unternehmen. Das Arbeitsministerium plant, den Plan nach Anhörung der Paneldebatten bereits zum Jahresende fertigzustellen.

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