Anscheinend ist es in unserem schönen Österreich absolut in Ordnung, eine Arbeitskollegin gegen ihren Willen an einen OP-Tisch zu fixieren und ihr einen Anus bzw Vagina auf die Rückseite der Hose zu malen, sich komplett abzufeiern und das ganze noch dazu via Foto und wsl Video festzuhalten.
Immerhin wurden alle 4 Angeklagten (zwischen 31 und 50 Jahren) freigesprochen. Die Geschädigte ist seitdem arbeitsunfähig und leidet an einer depressiven Störung.

Diese: https://tirol.orf.at/stories/3277651/

Es kotzt mich an! Freispruch für Pfleger
byu/I_TheJester_I inAustria



Von I_TheJester_I

12 Comments

  1. Cornlinger on

    Oida. Solche Kollegen braucht echt keiner. Aber wieder typisch österreichische Justiz. Consent lässt sich ja nicht widerrufen, daher ist der Fall erledigt.

    Ich könnte Speibn.

  2. chirimiri123 on

    Und dann gibt’s auch noch Zeugen, die das übers Fenster beobachten und trotzdem passiert nix.

  3. Nissan_al_Gaib on

    Das Recht anderen zu schaden ist das wichtigste Grundrecht in Österreich.

  4. Ich warte nur auf den einen Hawi der wieder fragt, was denn gerechtfertigt wäre und warum das ganze schon so passt.

  5. Independent-Dot-8493 on

    Der Richter hat ja angegeben: Sie hat sich selber der Übung zur Verfügung gestellt und erst beim Fixieren nicht mehr gewollt – dies aber zudem nicht eindeutig geäußert.

    Der Richter sieht es selber auch als Sauerei aber nicht Strafrechtlich relevant – da es eben wie beschrieben nicht dazu gekommen ist das sie eindeutig der Freiheit beraubt wurde… Von Aufzeichnungen am Handy steht nix…

    Ich finds auch eine Sauerei aber sollte im Betrieb geregelt werden… Suspendierung zum Beispiel

  6. Es gibt in jedem Beruf solche Pathologie. Aber das was Gericht entschieden hat, ist halt gefährlich für andere Frauen. Recht soll, insbesondere, Frauen gegen solch Missbrauch schützen und jetzt hat jeder Deppat ein Leitlinie, wie man Sanktionen vermeidet. Lächerlich

  7. Weird_Ninja8149 on

    Najaa. Sie hat zugestimmt, die Übung war notwendig, die Stimmung war ausgelassen und scherzhaft und ist dann gekippt. Klingt plausibel.

    ABER Fotos/Videos sind definitiv nicht okay, und das Ganze hätte abgebrochen werden müssen nachdem sie sich nicht mehr wohl gefühlt hat.

    Auch interessant ist, dass die objektive Reinigungskraft das eben so bestätigt hat, was wohl ausschlaggebend für das Urteil war. Man kann jetzt im Nachhinein natürlich schwer beurteilen was wirklich genau wann geschehen ist, und was soll denn der Richter bei der Beweislage anders urteilen?

  8. Das ist ja ein übles Urteil, aber ja seit Ibiza wissen wir spätestens das die Justiz in diesem Land komplett neben der Spur ist.

  9. WERElektro on

    >zur Übung soll die Pflegerin auf einem Op Tisch fixiert werden

    >””Trotz ihrer wiederholten Aufforderung sie loszumachen, soll sie erst losgebunden worden sein, nachdem der Drittangeklagte mit einem Edding-Stift einen Anus und eine Vagina auf ihre Arbeitshose aufgezeichnet hatte.””

    >”es war nur eine Übung und sie hat ja zugestimmt!!1″

    Ob sie auch der nicht planmäßig einhergehenden Demütigung zugestimmt hat? Oder der Aufzeichnung eben dieser Demütigung?

    ….


    Ja, ja, ganz bestimmt gab es auch dafür Konsens.
    /s

    Wie sagt man so schön? Fuck that shit.

  10. Ich frag mich was man in Österreich machen muss, damit es überhaupt irgendwann irgendwelche rechtlichen Konsequenzen gibt. Ist ja nicht der einzige Fall wo die Täter defakto (egal ob freigesprochen oder nicht) keine Strafe erhalten.

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