Hallo. Gibt es einen Rechtsexperten, der uns helfen kann, einige von uns übernommene Mietverträge zu verstehen? Wir haben eine Wohnung gekauft, in die wir einziehen wollen, aber die Wohnung wurde mit einigen Mietern gekauft, die Zimmer über befristete Mietverträge vermieten. Meiner Meinung nach ist es weder seitens des Vermieters noch seitens des Mieters möglich, einen befristeten Mietvertrag zu kündigen ([https://blog.boligportal.dk/lejeloven/tidsbegraenset-lejemaal/](https://blog.boligportal.dk/lejeloven/tidsbegraenset-lejemaal/)) Wenn ich jedoch in den Mietvertrag schaue, steht dort Folgendes: *”§1 Kündigung des Mietverhältnisses:* *Die Kündigung muss erfolgen * ** *schriftlich*** *von beiden Parteien, sofern nicht anders vereinbart und in §11 des Vertrages angegeben, kann der Mieter einen Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum ersten Werktag eines Monats kündigen Bei Neben-Einzelzimmern ist jedoch eine Kündigungsfrist von 1 Monat gemäß §§ 82 und 83 des Mietgesetzes möglich ist zeitlich begrenzt. Kennt sich hier jemand genau mit den Regeln aus?

https://old.reddit.com/r/Denmark/comments/1bxxmlj/spørgsmål_om_tidsbegrænset_lejekontrakt/

Von Hinkakan

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