Das Oberhaus des japanischen Parlaments hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den Opfern des inzwischen außer Kraft gesetzten eugenischen Schutzgesetzes des Landes eine Entschädigung bietet. Die Gesetzgebung erlaubte die Zwangssterilisierung von Menschen mit geistigen oder geistigen Behinderungen. Das Gesetz sieht 15 Millionen Yen oder mehr als 100.000 Dollar für Menschen vor, die zwangsweise sterilisiert wurden, 5 Millionen Yen für ihre Ehepartner und 2 Millionen Yen für Frauen, die zu einer Abtreibung gezwungen wurden. Der Gesetzentwurf erhielt am Montag in der Plenarsitzung des Unterhauses einstimmige Unterstützung. Außerdem verabschiedete das Oberhaus eine Resolution, in der die Regierung mit Reue und Reue die Verantwortung für die Förderung unrechtmäßiger, auf Eugenik basierender Maßnahmen anerkannte.

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