Nach Tod von Radaktivist „Natenom”: Strafbefehl gegen Autofahrer

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/nach-tod-natenom-strafbefehl-fahrverbot-autofahrer-100.html

8 Comments

  1. AnotherUnfunnyName on

    Schön immer an der untersten Grenze der Fahrlässigkeit bleiben. Lächerlich.

    Wenn jemand einen Radfahrer mit Licht und Warnweste auf offener Straße überfährt, weil er ihr *übersieht*, dann ist er ganz offensichtlich nicht mehr in der Lage, normal am Straßenverkehr teilzunehmen. Ganz einfach.

    Aber nicht in Deutschland. Da gibt es nicht mal eine MPU. Ganz zu schweigen davon, dass er nunmal einfach jemanden umgebracht hat. Vielleicht sollte er dafür auch tatsächlich bestraft werden.

    Aber die Staatsanwaltschaft sucht erstmal schön die Schuld beim Radfahrer.

  2. Wow. Ein Strafbefehl und ein zweimonatiges Fahrverbot für ein Menschenleben…

    Und dann noch die Dreistigkeit auf der eigenen Unschuld zu beharren

  3. Beg-Cat-31111111 on

    Wer die ganze Sache um Natenom verfolgt hat, wird wissen, dass die Staatsanwaltschaft Pforzheim generell nichts von Radfahrern und deren Sicherheit hält. Sein Leben lang hat dieser Mann gegen genau das gekämpft, weswegen er letztendlich gestorben ist, und selbst nach seinem Tod wird seitens der Behörden auf ihn gespuckt.

  4. Die Strafen bei einer fahrlässigen Tötung (222 StGB) im Straßenverkehr sind in Deutschland schuldunangemessen und beleidigend niedrig.

    Bereits der Strafrahmen des 222 StGB ist angesichts des Rechtsguts Menschenleben unverhältnismäßig niedrig: Geldstrafe bis 5 Jahre.

    Zum Vergleich: Eine Volksverhetzung nach 130 I StGB hat 6 Monate bis 5 Jahre.

    Wer Unwahrheiten über Politiker behauptet, erhält auch 6 Monate bis 5 Jahre (188 II StGB).

    Reine böse Worte werden vom deutschen Staat derzeit als strafwürdiger behandelt als das fahrlässige Auslöschen eines Menschenlebens, weil man sich nicht an Verkehrsregeln halten kann oder möchte.

    Man muss sich das mal vorstellen: Wenn ich hier Unwahrheiten über Politiker X behaupte oder was Böses über eine gewisse Gruppe von Menschen sage, erhalte ich in Deutschland eine höhere Strafe als dieser Autofahrer hier.

    Das Verhältnis zueinander stimmt einfach überhaupt nicht.

    Und ja, ich weiß natürlich, dass eine fahrlässige Tötung bei reiner Fahrlässigkeit vorliegt. Das dabei betroffene Rechtsgut Menschenleben führt aufgrund seiner Bedeutung aber mE zu einer hohen/höheren Strafwürdigkeit.

  5. LordValdis on

    > Der Angeklagte habe jedoch Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Bleibt es dabei, kommt es zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung.

    Also denkt er, er hat auch ne Chance auf Freispruch/noch geringere Strafe oder wie oder was? Und ggf. denkt sein Anwalt das auch? Auch ziemlich whack.

  6. FuzzyMost1598 on

    2 Monate Fahrverbot für “Unachtsamkeit”. Die einen anderen Menschen das Leben gekostet hat.

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