Ich habe kurz beim Caritas alte Klamotten von mir abgegeben und weil beim Parkplatz alles besetzt war, habe ich bei einem Siedlungsparkplatz (bei dem fast alles frei war) geparkt.

Es ist schon klar, dass sowas nicht in Ordnung ist aber 800€ oder mehr? Wtf kommt mir extrem viel vor?!?

https://i.redd.it/rovvpb3ckpsd1.jpeg

Von DifferentCucumber442

24 Comments

  1. Wenn’s wirklich erkennbar beschildert war und Du tatsächlich dort geparkt hast dann ist das meines Wissens nach legitim.

  2. Rich-Bookkeeper-9915 on

    Erstens würd mich schon der Typo irritieren. Und es gibt keine Grundbesitzstörungsklage.

    Davon abgesehen, ja, sie können dich klagen, die Kosten sind etwas hoch angesetzt aber ein paar Hunderter kommen da sofort zamm vor Gericht. (in deinem Fall ganz grob geschätzt <500).

  3. KobukVienna on

    Natürlich ärgerlich dass Anwälte daraus eine lukrative Einnahmequelle machen.

    Andererseits bist du offenbar nicht der einzige der das dort macht. Und irgendwie verstehe ich den Typen auch, der sich wahrscheinlich jeden Tag ärgern muss und seinen privaten Parkplatz – für den er zahlt – nicht verwenden kann.

    Es gab in letzter Zeit auf ORF Schauplatz Gericht etwas zu dem Thema. So in die Richtung dass in Zukunft übertriebene Forderungen (also z.B. 800€ für ein paar Minuten parken) begrenzt werden sollen. Schau mal ob das noch online ist.

  4. Tiroler_Manu on

    Leute klagen, die bei der caritas was abgeben oder gar holen (müssen)….

    Hoffe diese Klagen werden bald abgedreht. Des Geschäftsmodell ist so ****….

  5. FluidFeed3059 on

    Blödsinn, wenn was passiert wirst zuerst ein aufforderungsschreiben zur Zahlung von ca 300€ bekommen

  6. onidab_vie on

    Ignorieren und auf Post warten. Vllt. ist es auch nur Angstmache damit der Fehler nicht wiederholt wird.

  7. saxovtsmike on

    Da wirst sicherlich bald einen Brief von einem Anwalt bekommen. Dann zahlen oder vor gericht darauf ankommen lassen und dann mehr zahlen.

  8. HorrorSchlapfen873 on

    >Ist das valid?

    Das kommt drauf an.

    Es gibt zwar schon eine jüngere Rechtsprechung, wonach diese Kosten völlig überzogen und also rechtswidrig sind. Das bezieht sich aber auf diese gewerblich betriebenen Abzockfallen, wo jemand am Ende einer Sackgasse nur zum Umdrehen in die Parkplatzeinfahrt gefahren ist und schon hat er eine Besitzstörungsklagsdrohung.

    Du allerdings hast dort mit allem drum und dran geparkt, also Motor abgestellt, Fahrzeug verlassen etc. und da helfen auch keine Ausreden wie “war eh nur kurz” oder “war eh alles frei”.

    Und nach diesem verblüffend spezifischen Wisch bist du wohl auch nicht der 1. oder 10. oder 30. Caritasbesucher, der dort widerrechtlich parkt.

    [https://www.derstandard.at/search?n=&fd=2023-10-05&td=&s=score&query=parkplatz+besitzst%C3%B6rung](https://www.derstandard.at/search?n=&fd=2023-10-05&td=&s=score&query=parkplatz+besitzst%C3%B6rung)

  9. Hab gehört das wird in der Realität oft vom Gericht fallen gelassen, bestätigen kann ich es aber nicht.

    Für mich ist das trotzdem reine Abzocke und so sehr ich unsere Demokratie liebe könnte ich mich von etwas Selbstjustiz nicht zurückhalten. Zumindest hätt ers verdient wenn ihn wer in Briefkostn scheißt.

    Wenns da keine rechtlichen Probleme gibt auch gerne öffentlich machen wer und wo da anzeigt.

  10. Wenn sie dich klagen und versäumen dich vorher ohne Gericht zu kontaktieren, du dort die besitzstörung einräumst und einem Vergleich zustimmst, bleiben sie auf den Kosten des Verfahrens sitzen. Das steht irgendwo wenn du besitzstörung googlest, ich hab den Link jetzt Ned bei der Hand.

  11. dronerstone on

    Ist zwar blöd, dass da jemand sofort so scharf schießt, andererseits sagst du selbst “ist schon klar, dass sowas nicht in Ordnung ist”, also warum parkst du dann dort? Ich orte Dissonanz.

  12. Wenn du wirklich auf seinem Grund geparkt hast, ist seine Klage valide, immerhin verletzt du sein Recht.

    Allerdings, wie teuer das wird darf er an sich nicht einfach so festlegen. Ergo, wenn du damit nicht einverstanden bist, geht’s vors Gericht und wenn deine Gegenseite recht bekommt, bestimmt der Richter wie viel angemessen ist. Das kann weniger sein, mit Anwälten etc allerdings auch sehr viel höher.

  13. popeViennathefirst on

    Ja, ist valid. Du hast widerrechtlich auf einem gekennzeichneten Privatparkplatz geparkt. Das kostet. Und in dem Fall wirst du zahlen müssen.

  14. Bensch_man on

    Kurz gesagt, ist das viel, aber ja, es ist legitim. Erstsatz waren bei mir 250 Euro.

    Ich war eine Weile lang auf der anderen Seite. Mein beschilderter Parkplatz wurde immer von allen möglichen Organisationen benutzt, weil jemand aus der Nachbarschaft behauptet hat, man könne da parken.

    Insgesamt hat es 6 Besitzstörungsklagen gebraucht, das abzustellen. Der billigste Satz war 250 Euro, der Spitzenreiter kam nach einer Gerichtsverhandlung auf fast 1000 Euro.

  15. Julesvernevienna on

    Also Streitwert 200, Kosten Rundherum 600 kommt mir stark übertrieben vor. Die Rundherumkosten wennst gleich zahlst sollten deutlich niedriger sein

  16. dark_side0fthem00n on

    Die haben wahrscheindlich 2x am tag wen dort Stehen und dieses Schreiben 100fach kopiert und teilen das dann an jeden aus..irgentwie total bescheuert.
    Da ändere ich doch was and der art der beschilderung und mache deutlicher darauf aufmerksam oder stell a huterl him bevor ich jeden eine klage anhänge

    Nette mitmenschen

  17. Juan_Punch_Man8 on

    Besitzstörungsklagen gehören vor das Außerstreitverfahren. Da wird noch nicht vor das ordentliche Gericht geklagt. Da gibt es keine Anwaltspflicht und da sind die Verfahrenskosten generell recht gering. Schick also eine kurze Unterlassungserklärung mit Unterschrift zurück, dass du das nicht mehr wieder machst, weil dann kann diese Person dich nicht mehr auf Besitzstörung klagen, sondern nur auf Schadenersatz. Schadenersatzansprüche werden vor den ordentlichen Gerichten verhandelt. Da sind die Pauschalgebühren höher, die man zahlt. Zudem ist es für den Kläger viel schwieriger einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen. Das Risiko geht keiner ein, weil die Kosten höher sind als der Streitwert. Wenn er dich klagen würde, dann könntest du den Anspruch sofort anerkennen und du müsstest dann seine Kosten nicht zahlen.

    Kurzgesagt wirst du sehr wahrscheinlich nicht geklagagt.

    Edit: Zur Höhe kann ich dir sagen, dass die nie im Leben damit durchkommen. Das kommt eher auf 30-50€ Parkgebühren rauf und nicht 200€. Die Gerichtskosten musst so oder so ned zahlen, weil siehe oben.

    Du könntest auch was ganz witziges machen und eine Bagatelle zahlen. Du zahlst ihm 30-50€ und wenn du dann auch noch geklagt wirst(was extrem unwahrscheinlich ist), dann gewinnst du sogar wahrscheinlich die Klage, weil mehr als 50€ Parkgebühren werden das wohl wahrscheinlich nicht gewesen sein. Dann müsste der Kläger dir die Gerichtskosten zahlen, also die Pauschalgebühr für das Gericht, weil du ja gewonnen hast.

  18. Financial-Ad7902 on

    Schaut nach einem kaszettel aus. Aber das Thema gabs zuletzt ja oft.
    Aber google mal. Die zupf di Firma haben sie mwn mittlerweile “verboten”

  19. Leider legitim. Und gottlose Rechtsverdreher haben daraus sogar schon ein Geschäftsmodell entwickelt. zB zupfdi.at oder meinbesitz.at;
    PS: hoffe, dass Karma regelt

  20. GallorKaal on

    Gibts einen Tipp, welche Firma nahe der Caritas man eventuell meiden sollte/nicht mehr für Einkäufe nutzen sollte?

  21. Sicher sogar, haben bei uns in der arbeit das selbe problem mit leuten die ständig bei uns widerrechtlich parken. Refen funktioniert nicht, jetzt will der Chef ebenfalls anfangen zu klagen. Sicher nette Einnahmequelle

Leave A Reply