Das armenische Verfassungsgericht entscheidet, dass der Verweis in der Unabhängigkeitserklärung Armeniens auf die Entscheidung von 1989 über die Vereinigung der Armenischen SSR und der NKAO keine rechtliche/verfassungsrechtliche Wirkung hat, und entscheidet, dass die armenisch-aserbaidschanische Grenzziehung verfassungsgemäß ist.

https://i.redd.it/3txurt3gf3sd1.png

Von kurdechanian

1 Comment

Leave A Reply