AfD-Jugend singt “Abschiebesong”: Anzeige nach Wahlparty

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-abschiebesong-wahl-brandenburg-junge-alternative-100.html#at_medium=Social%20Media&at_campaign=ZDFheuteApp&at_specific=ZDFheute&at_content=Android

9 Comments

  1. North-Norman on

    Und das wo die doch bis jetzt als vor allem als nachdenkliche und lösungsorientierte Nachwuchspolitiker in Erscheinung getreten sind… wild 

  2. 0HelluvaFan0 on

    Fast schon schade dass Sie nicht in einem Fotobrillanten Moment Ihr Gesicht mit der Rechten Hand von der Sonne abschirmten wie in Sylt.

  3. CarlosToastbrodt on

    Als ich das gesehen habe wurde mir echt schlecht. Was geht in so Menschen vor? Was verbessert sich in deren Leben, wenn irgendwelche fremden Menschen abgeschoben werden?

  4. „Der ehemalige Grünen-Politiker Volker Beck hat Strafanzeige wegen Volksverhetzung erstattet. Der Song stachele zum Hass auf und fordere zu Gewalt und Willkürmaßnahmen wie millionenfachen Abschiebungen auf“

    Das ist – juristisch – totaler Unsinn und ich denke das weiß Volker Beck auch selber. „Zum Hass aufstacheln“ tut eine ganze Menge. Wenn das so bereits strafbewehrt wäre, wären erhebliche Teile der Bevölkerung bereits wegen 130 StGB verurteilt worden.

    Der Tatbestand wird juristisch deutlich enger als sein theoretisch denkbarer Wortsinn verstanden und die sog. Wechselwirkung mit Art 5 GG (Der gegenüber dem aus dem Kaiserreich stammenden 130 StGB, der sowohl nach Normenhierarchie als auch zeitlich Vorrang hat) verlangt dies auch.

    Im konkreten Fall gibt es sicherlich eine Deutungsmöglichkeit, wonach „millionenfache Abschiebung“ ein in der Intensität für 130 StGB ausreichender Aufruf zu Willkürmöglichkeiten darstellt. Darauf kommt es juristisch aber nicht an.

    Es gibt auch andere, selbst wenn womöglich fernliegendere Deutungsmöglichkeiten, wonach man eine gesetzliche Änderung des Abschieberechts oder Staatsbürgerschaftsrechts fordert. Es fehlt ersichtlich an einer Eindeutigkeit bzw. generellen Deutlichkeit, zumal Art 5 GG – und das ist wichtig – auch Ãœbertreibungen, Polemik und Unsachlichkeit schützt.

    Wenn Sigmar Gabriel Menschen (in dem Fall rechtsradikale Randalierer) (durchaus zurecht) als „Pack“ betitelt, ist das vielleicht theoretisch denkbar auch ein „Aufstacheln zu Hass“, reicht so aber selbstverständlich nicht für 130 StGB aus. Was auch richtig ist.

    Deutschland hat bereits mit die strengsten Ehrschutzdelikte bzw Delikte „gegen die öffentliche Ordnung“ der westlichen Welt, wo es in erheblichen Teilen so etwas wie 130 StGB jedenfalls in dieser Form gar nicht gibt. (Übrigens eine interessante Asymmetrie, weil Deutschland sich umgekehrt bei Körperverletzungs- oder Sexualdelikten eher am unteren Rand befindet). Selbst in Deutschland können so allgemein gehaltene politische Slogans aber keine Strafbarkeit begründen.

    Die Geschichte wird vermutlich von der Staatsanwaltschaft eingestellt oder jedenfalls vom Gericht nicht zur Verhandlung zugelassen werden.

    Man sollte nicht alles juristisch mit dem StGB lösen wollen. Und selbstverständlich geht es mir hier nicht um Moral oder die Frage von Anstand (wo man hier ein dickes Fragezeichen setzen kann), sondern um Strafrecht.

  5. Ja und nun. Bedeutet das jetzt mal Konsequenzen das offene Nazis wieder in hoher Zahl in die Parlamente kommen??

    Die wehrhafte Demokratie ist zum Witz verkommen und nur ein Scheinbild wenn sich jeder eh an die Regeln hält

  6. Wortbildung on

    Als Jugendtrainer, der die Stimmung auch mitbekommt macht einem die Überlegenheit von Rechtsaußen in sozialen Medien Sorgen.

  7. Eine der mächtigsten Waffen der AfD um die jungen Leute zu ködern sind soziale Medien wie Tiktok, Youtube & Co. Solange da nichts reguliert wird sehe ich wenig Hoffnung das sich das demnächst bessert.

  8. henry-george-stan on

    AfD provoziert — und die gesamte Presselandschaft springt über das Stöckchen.

Leave A Reply