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13 Comments
Finde ich gut, dass das aufgearbeitet wird. Eine Impfung ist ein invasiver Vorgang, den der Staat nur im “Notfall” anwenden darf. Während der Corona Zeit waren die Entwicklungen und Kenntnisstände sehr dynamisch. Da ist klar, dass es zu Fehlern kommt. Wichtig ist, dass das nun vernünftig aufgearbeitet wird und hier zeigt sich eben doch, dass in D kein “Regime” herrscht. Bin gespannt, ob das Verfassungsgericht ein neues Urteil fällt.
Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht finde ich diese Argumentation plausibel. Die kann man nur rechtfertigen wenn die Impfung die Übertragungswahrscheinlichkeit senkt. Wobei die Datenlage hier aber auch immer deutlich verzögert sein wird, der Effekt hat sich ja mit den Mutanten sehr stark verändert.
Ich bin aber immer noch der Meinung das man eine allgemeine Impfplicht, oder evtl. eine Impfplicht nur für Risikogruppen hätte rechtfertigen können. Die Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden ist aus meiner Sicht eine ausreichende Begründung da damit eben auch andere geschützt werden. Es ist etwas indirekter als bei der Unterdrückung der Virusübertragung, aber es dient ebenfalls dem Schutz der Gesundheit aller.
Am Ende hat man das nicht gemacht und stattdessen weiter Kontakte eingeschränkt um die Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Das finde ich problematischer als eine Impfpflicht.
Impfungen sind doch nur ein Kompott der Pharmaindustrie!
Oder glaubt jemand ernsthaft, das sind karikative Unternehmen? Aber es ist ja doch nur die reinste Syphilisarbeit, das den Impfgläubigen zu erklären. Es gibt unzählige karibische Studien, die die Wirkungslosigkeit von Impfungen belegen, aber ein paar harmlose Masernfälle werden gnadenlos hochsterilisiert. Damit können die mich jedenfalls nicht imprägnieren. Ein gesunder Orgasmus ist sowieso ausreichend renitent gegen Krankheiten aller Art – um das zu wissen, muss man wirklich keine Konifere oder besonders serviert sein.
>Eine entscheidende Rolle spielt dabei, wie hoch der Schutz anderer durch die Impfung gegen Corona tatsächlich war.
Die Impfung verringert erheblich das Risiko, ins Krankenhaus oder gar auf die Intensivstation zu müssen, wo damals die Betten ausgesprochen knapp waren. Jeder, der seine Infektion daheim auskurieren konnte, hat kein Bett belegt, das ein Krebspatient, Verkehrsunfallopfer, Herzinfarktopfer benötigt hätte. Das ist aus meiner Sicht auch ein “Schutz anderer”.
Sind es zu viele Maßnahmen, beschweren sich alle das es ja unverhältnismäßig ist.
Sind es zu wenige, ist es die Schuld der Verantwortlichen das wir sterben.
Ich habe da eine klare Meinung: Lieber zu viel als zu wenig. Ich habe jedenfalls keine Lust, auf der Intensivstation zu liegen und dann zusätzlich an Corona zu erkranken und zu sterben, nur damit eine Forschung ergeben kann “mit einer zweiten Impfung besteht eine 20% chance das du noch am Leben wärst”.
Auf der anderen Seite sollte natürlich das Klinikpersonal die Wahl haben, ob sie sich impfen lassen. Aber wenn sie es nicht tun, sollte dann auch klar sein das sie ggf. nicht “sicher” genug sind um ihren Beruf auszuüben.
Und dann gibt es die breite Bevölkerung, die weiterhin in die Hände rotzt, drei Äpfel begrabbelt und drauf hustet und anschließend den vierten mitnimmt. Die treiben meinen Puls gleich dreimal so hoch.
Mich hat vor allem schockiert wie schnell die Impfdebatte in eine “Wer nicht für mich ist, ist gegen mich” Diskussion entgleist ist.
Als jemand der sich hat impfen lassen, aber sehr früh davon überzeugt war, dass die Impfung nicht die Maßnahmen rechtfertigte, werde ich von beiden Lagern gehasst.
Diskutiert mal lieber über die Ausgangssperre, die war nämlich wirklich verfassungswidrig und unverhältnismäßig.
[deleted]
>Im Protokoll vom 27. August 2021 geht man im RKI von einer Fremdschutzwirkung von etwa 60 bis 70 Prozent durch die Impfung aus. Das Gericht zitiert aber auch aus einer Passage vom Oktober 2022. Darin diskutieren die Mitarbeiter des RKI über die Schutzwirkung. Eine Person merkt an: “Aus Altenheim-Ausbrüchen (…) weiß man, dass Wirkung der Impfung eher überschätzt wird. Schwieriges Thema, sollte nicht im Impfbericht formuliert werden.”Im Nachhinein ist es nicht einfach, jede der einzelnen Aussagen in den Protokollen, bei denen es sich zum Teil um einzelne Wortmeldungen von RKI-Mitarbeitern handelt, nachzuvollziehen und in den richtigen Kontext zu stellen.Das Verwaltungsgericht Osnabrück kommt aber zum Ergebnis: Den Ausführungen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI “im Rahmen ihrer Besprechungen getätigt und dokumentiert haben, lässt sich zur Überzeugung der Kammer eindrucksvoll und zweifelsfrei entnehmen, dass die seitens der Bundesregierung suggerierte und auch vom Bundesverfassungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegte Annahme, dass die Impfungen in jedem Fall einen wirksamen Fremdschutz darstellten, tatsächlich falsch war”.Aus Sicht der Kammer wusste das RKI also, dass die Impfung andere nicht ausreichend schützt. Zumindest im Verlauf des Jahres 2022. Damit seien die Grundrechtseingriffe nicht gerechtfertigt gewesen.
Es geht also eigentlich um die Definition von *ausreichend*
Ich find’s lustig, dass sich in diesen Thread alle beschweren, “Impfplicht war verfassungswidrig, Ausgangssperre was verfassungswidrig”, aber wenn Sahra Wagenknecht einen Corona Untersuchungsausschuss fordert um das tatsächlich zu prüfen wird sie Schwurblerin genannt.
Habe das Gefühl, Leute hassen sie aus Prinzip und setzen sich gar nicht mit ihren Programm auseinander.
alter, schreibt es halt in die verfassung rein, da hat ja nunmal keiner dran gedacht das ein kleiner pieks mal so wichtig sein könnte, oder das alle so zurückgeblieben sein könnten, das zu verweigern.
Ich finde keine Studie über den Fremdschutz der Impfung bei Omikron aus dem Jahre 2022. Die erste, die ich finde ist aus 2023. [https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0264410X23003766](https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0264410X23003766)
Das RKI und die Regierung haben also schon vor veröffentlichten Studien sich entschieden, die Impfpflicht auslaufen zu lassen.
Wird die Impfpflicht in 2022 nun also verfassungswidrig, weil man im Nachhinein wusste, dass der Fremdschutz niedriger war als bei den Varianten davor?
Ich bin gespannt was das Verfassungsgericht sagen wird.
Also das Verwaltungsgericht (niedrigste Instanz) ruft das Verfassungsgericht an, um die Fragestellung klären zu lassen.
Gleichzeitig äußern sich der/die Richter über die Verfassungsmäßigkeit, was weit über ihrer Qualifikation liegt.
Und dabei wird sich auf Einzelaussagen aus einem Wust an überwiegend zusammenhangslosen internen Dokumenten ohne Kontext.
Also entweder lässt der Artikel eine Menge wichtiger Informationen aus oder ein niedriges Gericht äußert sich weit außerhalb seine Kompetenzen und Qualifikationen.