Britischer Staatsbürger, wohnhaft/arbeitsbereit in Deutschland.

Ich habe derzeit ein Visum zur Familienzusammenführung, da ich hier ein 14-jähriges Kind habe, das Deutscher ist. Er hat die doppelte Staatsbürgerschaft und lebt mit seiner Mutter in Deutschland. Er wohnt zeitweise bei mir.

Ich arbeite hier seit 2 1/2 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis. Ich möchte eine Niederlassungserlaubnis beantragen, um bei meinem Sohn zu sein und dauerhaft in Deutschland zu leben. Ich glaube, ich kann meine Aufenthaltserlaubnis alle 2 Jahre verlängern (bei der Einreise war sie 3 Jahre gültig).

  1. Welche Voraussetzungen gibt es? Ich habe ein Sprachzertifikat A1 und verdiene 60.000 Euro im Jahr. Muss ich B1 machen oder reicht der „familiäre Grund“ aus, um bleiben zu können?

  2. Werde ich abgeschoben, wenn mein Sohn 18 Jahre alt wird und nicht mehr minderjährig ist? Oder erst mit 16?

Der offizielle Seite ist gut für die „normale“ Familienzusammenführung mit nachziehendem Ehemann/Ehefrau oder minderjährigen Kindern, erwähnt aber nicht, was zu tun ist, wenn ich wegen meines deutschen minderjährigen Kindes hier bin.

Aufenthaltserlaubnis to settlement permit (with family reunification visa)
byu/HelixSaS ingermany



Von HelixSaS

2 Comments

  1. whiteraven4 on

    AFAIK there’s no special criteria for Niederlassungserlaubnis if you have a German child. You need to fulfill the normal criteria. You can get a residence permit on the basis of having a minor German child, but you already have one so that part doesn’t help you.

  2. SeaworthinessDue8650 on

    First of all, foreigners only get deported after a long process and only if they don’t apply for a permit for which they are eligible.

    You can have a family reunion permit to a minor child until your kid is 18. You need a different permit by then.

    You’ll need B1 German for an NE.

    Alternatively, you could apply for a Blue Card if you don’t want to learn German.

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