Also mir stellt sich die Frage, ob ein solches Schild alle Geschwindigkeitsbeschränkungen aufhebt. Ist egal, was in grau gedruckt drauf steht? Wenn z.B. nach einem 70er Schild das Schild "50 Ende" kommt, gilt der 70er noch?

Klar sollte das nicht passieren, aber hier handelt es sich nur um ein Gedankenexperiment.

Nach einer Google und RIS recherche konnte ich leider nix finden. STVO § 52 10b. spezifiziert das leider nicht.

(Das Bild ist ein Symbolbild aus kommunalbedarf.at)

https://i.redd.it/wfyx03eh4pjd1.jpeg

Von SyntaxErrorMan

1 Comment

  1. Historical_Coat5274 on

    Nach so einem Schild sind alle Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote aufgehoben und es gelten nur noch die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen (50 Ortsgebiet, 100 Landstraße, 130 Autobahn/ 110 Autobahn nachts)

    Von einem Autofahrer kann nicht erwartet werden sich verschachtelte Geschwindigkeitsbeschränkungen zu merken, noch dazu ist es oft so das der Verkehr von unterschiedlichen Zuflüssen kommen kann, die unterschiedlich beschränkt werden.

    Falls ich falsch liege, breche ich die STVO seit fast 12 Jahren nun.

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