Um Zugang zu den Einkünften aus der Staatsbürgerschaft zu erhalten, galt die Klausel, dass man mindestens zehn Jahre lang in Italien gelebt haben musste, wobei die letzten beiden Jahre aufeinanderfolgend waren.

Hier lehnte der Europäische Gerichtshof diesen Teil des Gesetzes ab, weil:

„stellt eine mittelbare Diskriminierung von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen dar“, denn „auch wenn dieses Erfordernis auch für inländische Staatsangehörige gilt, betrifft es doch überwiegend ausländische Staatsangehörige, zu denen insbesondere solche Drittstaatsangehörige zählen“.

Nun können diejenigen, denen der RdC verweigert wurde, Berufung einlegen, und das INPS schätzt die mögliche Entschädigung auf 3,1 Milliarden, wenn der Gerichtshof feststellt, dass alle Bürger eine Rückerstattung benötigen. Oder wenn nur die Bürger entschädigt würden, die einen Antrag gestellt hatten, wären es 850 Millionen.

Die Modalitäten einer etwaigen Entschädigung müssen noch festgelegt werden, aber erste Schätzungen der Kosten, die die Regierung tragen müsste, falls es zu Strafen zugunsten ausländischer Staatsbürger kommt, wurden bereits vorgelegt. Das INPS, das das Einkommen der Bürger verwaltet, schätzte die Kosten auf 850 Millionen Euro. Hierbei handelte es sich um eine Berechnung für den Fall, dass das Verfassungsgericht die gleiche vom Gerichtshof der Europäischen Union angefochtene Anforderung blockiert hatte, dabei aber nur abgelehnte Anträge zählte.

Nach anderen Berechnungen, die ebenfalls vom Insp veröffentlicht wurden, könnte das zweite Szenario für die italienischen Staatsfinanzen weitaus belastender sein. Würde ein Gericht nämlich entscheiden, dass jeder, der nach europäischen Maßstäben Anspruch auf Staatsbürgerschaftseinkommen gehabt hätte, vom Staat eine Rückerstattung verlangen könnte, würden sich die Kosten für die vierjährige Gültigkeitsdauer der Subvention auf 3 Milliarden Euro erhöhen.

Quelle: Staatsbürgerschaftseinkommen, Schätzungen der Rückerstattungen an Ausländer: 850 Millionen oder 3 Milliarden? – QuiFinanza

https://www.corriere.it/economia/lavoro/24_luglio_30/reddito-di-cittadinanza-la-corte-ue-boccia-i-10-anni-di-residenza-per-ottenerlo-chi-puo-fare-ricorso-25b730b7-ae07-46f3-8cf8-750580537xlk.shtml

Von giuliomagnifico

2 Comments

  1. Trovo che, escludere me, e chiunque lavori dal richiedere un reddito anche dallo stato sia discriminatorio. Farò ricorso anche io alla CdGE.

  2. Lazy_mods_are_lazy on

    Io ringrazio solo che il governo Giallo Verde sia durato poco.

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