Ich möchte die EU-Vorschriften zur Umkehrung der Mehrwertsteuerschuldnerschaft zwischen Ländern besser verstehen. Dies ist ein Auszug aus europa.eu Website zur grenzüberschreitenden Mehrwertsteuer:

Verkauf von Dienstleistungen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Land:

Wenn Sie Dienstleistungen an Unternehmen in einem anderen EU-Land verkaufen, müssen Sie Ihren Kunden in der Regel keine Mehrwertsteuer berechnen. Ihre Kunden zahlen auf die erhaltenen Dienstleistungen die Mehrwertsteuer zum in ihrem Land geltenden Satz (im Reverse-Charge-Verfahren).

Sie können die Mehrwertsteuer, die Sie auf damit verbundene Ausgaben bezahlt haben, beispielsweise für Waren oder Dienstleistungen, die Sie speziell für diese Verkäufe erworben haben, weiterhin abziehen.

Hat das schon mal jemand mit Sitz in Malta gemacht? Irgendwelche Ratschläge? Muss ich dieses Gesetz auf jeder Rechnung, auf die es Anwendung findet, deutlich angeben?

Is any self-employed in Malta familiar with reverse charge on VAT when selling a service to another EU country?
byu/SweatyTech inmalta



Von SweatyTech

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